22.09.2022 - 10.1 Satzung der Stadt Schönberg über einen vorhaben...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird festgestellt, dass am 17.03.2022 bereits ein Grundsatzbeschluss gefasst wurde. Auf dieser Grundlage sollte mit den Investoren gesprochen werden. Nun wird ein vorhabenbezogener B-Plan von der Verwaltung empfohlen.

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt den Beschluss vom 17.03.2022 zu widerrufen.
  2. Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Solarpark Rupensdorf“ gem. § 12 BauGB.
  3. Der Geltungsbereich umfasst die nördlichen Flächen der Bahntrasse entlang der Bahnlinie Lübeck - Bad Kleinen im Bereich der Ortschaft Rupensdorf die folgenden Flurstücke: Gemarkung Rupensdorf, Flur 1, Flurstücke 1, 4, 5, 8, 9/2, 12/2, 13/2, 16/4, 17/2, 22, 23
  4. Ziel des Bebauungsplans ist ein sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

13

0

1

 

 

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

- Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt – Ausgabe 11/2022

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Anlagen zur Vorlage