04.10.2022 - 6.4 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Patzelt erläutert den Stand des Planverfahrens:

Der erforderliche Ausgleich einschließlich seiner Umsetzung und Sicherung ist bis Satzungsbeschluss zu erbringen. Die Gradientenhöhen sind zu konkretisieren. Für die Grünflächen ist die Pflege zuzuordnen und zu regeln. Löschwasser liegt im Bünsdorfer Weg ein Hydrant mit 96 m³. Hier ist zu regeln, ob ein weiterer im Gebiet im Wendehammer erforderlich ist. Beide gleichzeitig zusammen würden eine Menge von 48 m³ bereitstellen. Die Niederschlagswasserentsorgung ist grob darzustellen, sodass eine Inaussichtstellung der wasserrechtlichen Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde erfolgt. Die Zuarbeit erfolgt über den Verkehrsplaner.

Zum 13 b-Verfahren ist man einstimmig der Auffassung, dass das Gebiet zum Stadtgebiet gehört.

Im Rahmen energetischer Betrachtungen ist das Vorlegen und die Einarbeitung in den B-Plan des Energiekonzeptes der Neubaukita erforderlich.

Bezüglich Lärmauswirkungen der Windanlagen auf den Bereich des B-Planes ist laut Schallgutachten erkennbar, dass die Werte teilweise um 1 dbA überschritten werden trotz der Rechtskräftigkeit. Hier wird das Planungsbüro die vorliegenden Genehmigungen der Windanlagen nochmals prüfen, was zu berücksichtigen ist.

Die Druckminderungsstation des Zweckverbandes liegt zukünftig auf städtischem Grundstück.

Frau Patzelt weist darauf hin, dass nach vorliegenden Ergänzungen nochmals eine Ergänzung des Abwägungsbeschlusses vor Satzungsbeschluss erforderlich wird. 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:

 

1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Schönberg zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage