25.10.2022 - 7.2 Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes an...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 29.12.2022
- Datum:
- Di., 25.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Kreft erläutert, dass die Vorlage bereits im Bau- und Umweltausschuss beraten wurde und übergibt das Wort an den Vorsitzenden Herrn Stoeter.
Herr Stoeter erklärt, dass der Bau- und Umweltausschuss dem Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des B-Plans an der Ernst-Thälmann-Straße grundsätzlich zustimmt. Es gibt allerdings ein paar Punkte, die im weiteren Verfahren geklärt werden müssen. Der Beschlussvorschlag wird dementsprechend ergänzt.
Beschluss:
Die Gemeinde Selmsdorf stimmt dem Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes an der Ernst-Thälmann-Straße gemäß Antrag (Anlage 1) vom 29. September 2022 vom Grundsatz her zu. Das Bauleitplanverfahren ist mit dem Landkreis abzustimmen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich Folgekosten hat der Vorhabenträger zu übernehmen, der Gemeinde dürfen keine Kosten entstehen.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger vor Einleitung des Verfahrens für die Beschlussfassung vorzubereiten.
Folgende Punkte sind ergänzend im weiteren Verfahren zu klären:
- die Parkplatzsituation ist entsprechend durch den Vorhabenträger zu regeln (keine Stellflächen im öffentlichen Raum möglich),
- die Grundsatzbeschlüsse der Gemeinde zu den Grundstücksgrößen sowie die Erreichbarkeit der Parkplätze sind einzuhalten,
- es ist ein energieautarker Betrieb der Gebäude als Ziel zu definieren,
- die Straße soll ggf. Privatstraße bleiben.