13.12.2022 - 7.1 Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen R...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mühlenberg nimmt an der Sitzung teil. Es sind 10 Mitglieder der Gemeindevertretung anwesend.

Herr Bürgermeister Kreft erläutert noch einmal die Inhalte der Stellungnahme im Rahmen der 1. Beteiligung zur Teilfortschreibug des Regionalen Raumentwicklungsprogramms.

Herr Stoeter informiert über die umfangreichen Beratungen im Bauausschuss und die dort empfohlene Stellungnahme, die unter anderem fordert, die Gemeinde Selmsdorf einem zentralen Ort gleichzustellen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt folgende Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der 2. Beteiligung zu Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und Kapitel 4.2 Wohnbauflächenentwicklung:

Stellungnahme 2. Beteiligungsrunde RREP, Gemeinde Selmsdorf

Die Gemeinde Selmsdorf weist darauf hin, dass der Zeitraum für die Erarbeitung einer Stellungnahme zu kurz ist.

Die Gemeinde Selmsdorf begrüßt

  • das Aufgreifen von Hinweisen aus der ersten Beteiligungsrunde
  • das Aufzeigen von planungsrechtlichen Wegen zum erreichen gemeindlicher Ziele

 

Die Gemeinde Selmsdorf unterstützt

  • den Vorrang von Innen- vor Außenentwicklung und innerörtliche Lückenbebauung
  • die umweltlichen Ziele
  •  

Die Gemeinde Selmsdorf fordert nach wie vor

  • einem zentralen Ort gleichgestellt zu werden. Die gesicherte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Entwicklungsmöglichkeiten müssen dabei stärker berücksichtigt werden, ebenso die Wohn- und Gewerbeattraktivität sowie die verkehrliche Lage. Jetzige zentrale Orte dürfen sich nicht automatisch ihres Status sicher sein.

 

Die Gemeinde Selmsdorf lehnt nach wie vor ab

  • feste Formeln für Erweiterungen in der Form ….ha/ n Einwohner festzulegen. Diese dürfen bestenfalls empfehlenden Charakter tragen. Erweiterungsmöglichkeiten müssen vorrangig individuell und aufgrund lokaler Gegebenheiten beurteilt und entschieden werden.

 

Die Gemeinde Selmsdorf merkt grundsätzlich folgendes zum regionalen Raumentwicklungs-programm an

  • Vor der Betrachtung zentraler Orte muss eine eng getaktete ÖPNV-Verbindung sichergestellt sein. HWI und SN sind von Selmsdorf aus nur zeitaufwendig erreichbar.
  • Eine dezentrale innerörtliche Versorgung muss möglich sein, sofern sie wirtschaftlich darstellbar ist, um sonst erforderliche Fahrten (privat und ÖPNV) zu vermeiden.
  • Bei der Ansiedlung von Gewerbe muss Wohnraumbereitstellung für die Mitarbeiter möglich sein
  • Bei der Betrachtung von Stadt-Umland-Räumen (SUR) muss auch grenzüberschreitend gedacht / geplant werden. Selmsdorf liegt aus MV-Sicht ganz am Rande, aber eher im SUR Lübeck als in den SURen HWI und SN.
  • Bauplanungsrechtlich die Möglichkeit zu schaffen, Teile von neuen Wohngebieten / Bereichen innerörtlicher Lückenbebauung Ortsansässigen und deren Familien vorzubehalten, damit knappe Fläche nicht nur an vermögende Auswertige verkauft werden.

Diese Inhalte bilden die Grundlage für die Erstellung der Stellungnahme. Die Amtsverwal-tung wird beauftragt, eine Stellungnahme zu verfassen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

10

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Stellungnahme wurde fristgerecht eingereicht.