23.02.2023 - 8.6 Einzelhandelskonzept und Stadtentwicklungsvorgaben...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert 02.04.2024
- Datum:
- Do., 23.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:32
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt als Grundlage für Entscheidungen zu ihrer langfristigen Entwicklungskonzeption:
- Die Erstellung einer Bevölkerungsprognose und die sich für den Horizont 2040 daraus ergebenden Anforderungen an Entwicklung, wie z.B.
- Gemeinbedarf
- Wohnentwicklung
- Einzelhandel
- Gewerbeentwicklung.
- Für die Entscheidungen zur Entwicklung des Einzelhandels werden die Ergebnisse der Bevölkerungsprognose gleichermaßen genutzt. Es ist ein Standortkonzept für die weitere Entwicklung des Einzelhandels zu entwickeln, das die verschiedenen Anfragen von Einzelhandelsunternehmen zur Standortsicherung und zur Standortverlagerung betrachtet.
- Die Durchführung der Vergabe, Vergabedokumentation einschließlich Zuschlagsentscheidung werden auf die Amtsverwaltung delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß Hauptsatzung durch den Bürgermeister und Stellvertreter.