23.02.2023 - 8.3 Außenbereichssatzung der Stadt Schönberg für Ba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Die Stadt Schönberg billigt die Entwürfe der Außenbereichssatzung für den Bereich Bauhof West für die Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
  2. Der Plangeltungsbereich umfasst die bereits bebauten Bereiche im Außenbereich beidseits der Selmsdorfer Straße im Bauhof West. Die Flächen im Geltungsbereich der Satzung werden bis auf die im Nordosten verlaufende Verbindungsstraße zwischen Selmsdorf und Schönberg von Flächen für die Landwirtschaft umsäumt.
  3. Die Behörden sind gemäß § 35 Abs. 6 und § 13 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
  4. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 35 Abs. 6 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

15

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

- Beschlussauszug an zuständigen Planer (pbm) übermittelt mit der Bitte um…

  Vorbereitung der Bekanntmachung

  Vorbereitung der Unterlagen f. die Öffentlichkeitsbeteiligung & TöB-Beteiligung

- Bekanntmachung ist im Amtsblatt – Ausgabe 03/2023 erfolgt

- TöB-Beteiligung wurde durchgeführt

- Öffentlichkeitsbeteiligung (13.04.2023 bis einschließlich 16.05.2023)