23.02.2023 - 8.8 Antrag auf Aufstellung einer Satzung in der Gem...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Anlagen des TOP 10.8.1 sollen zur Anlage vom TOP 10.8 werden. Die aufgeführte Baugrenze aus der Anlage zu TOP 10.8.1 soll maßgebend in der Beschlussfassung sein.

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Beschluss:

 

Die Stadt Schönberg stimmt dem Antrag zur Aufstellung einer Satzung in der Gemarkung Rupensdorf zur Errichtung von Wohnbebauung und somit einer Entwicklung vom Grundsatz her zu. Die Baugrenzen sollen dem der Anlage zu TOP 10.8.1 verlaufen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu übernehmen, der Stadt dürfen keine Kosten entstehen.

Die Wahl des Planungsinstrumentes ist mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg abzustimmen.

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Schönberg und den Antragstellern vor Einleitung des Verfahrens zur Beschlussfassung vorzubereiten.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

15

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

- Antragsteller wurde schriftlich über das Ergebnis der SV informiert

- STV wird durch die Amtsverwaltung entsprechend vorbereitet