23.02.2023 - 8.8 Antrag auf Aufstellung einer Satzung in der Gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.8
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert 04.05.2023
- Datum:
- Do., 23.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:32
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadt Schönberg stimmt dem Antrag zur Aufstellung einer Satzung in der Gemarkung Rupensdorf zur Errichtung von Wohnbebauung und somit einer Entwicklung vom Grundsatz her zu. Die Baugrenzen sollen dem der Anlage zu TOP 10.8.1 verlaufen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu übernehmen, der Stadt dürfen keine Kosten entstehen.
Die Wahl des Planungsinstrumentes ist mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg abzustimmen.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Schönberg und den Antragstellern vor Einleitung des Verfahrens zur Beschlussfassung vorzubereiten.