14.03.2023 - 6.11 Vergabe: Richtlinie der Stadt Dassow über die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.11
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert 04.05.2023
- Datum:
- Di., 14.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Katy Pleines-Radke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fenner erläutert den vorliegenden Entwurf (Stand 14.03.23), in dem die letzten Anmerkungen der einzelnen Fraktionen dargestellt sind. Weiterhin wird von den intensiven Vorberatungen in den Ausschüssen berichtet.
Die einzelnen Paragraphen der vorliegenden Lesefassung werden im Einzelnen durchgegangen. Dabei entsteht eine sehr kontroverse Diskussion unter den Stadtvertretern insbesondere zur Regelung im § 3 Bewerbungs- bzw. Bieterverfahren. Im Ergebnis werden folgende Änderungen vorgenommen:
- § 2 Abs. 1 Satz 3 wird geändert in:
„Die Festsetzung des Pachtzinses richtet sich nach dem im aktuellsten Grundstücksmarktbericht für den Landkreis ausgewiesenen durchschnittlichen Pachtpreis, aber mindestens 50 Euro pro Jahr.“
- § 6 Abs. 2 wird neu formuliert:
„Bei Punktgleichheit nach § 5 wird den Höchstplatzierten Bewerbern die Gelegenheit gegeben, ein Angebot über dem festgelegten Pachtzins nachzureichen. Das höchste Angebot erhält dann den Zuschlag.“
Der bisherige Abs. 2 wird dann Abs. 3
- § 16 Abs. 4 Buchst. a) wird wie folgt angepasst:
„…der Kündigungsgrund entsteht bei Beschluss durch die Stadt Dassow.“
Frau Pahl bittet sodann um Abstimmung.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Dassow beschließt die vorliegende Richtlinie über die Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen in der Fassung vom 14.03.2023 mit folgenden Änderungen:
- § 2 Abs. 1 Satz 3 wird geändert in:
„Die Festsetzung des Pachtzinses richtet sich nach dem im aktuellsten Grundstücksmarktbericht für den Landkreis ausgewiesenen durchschnittlichen Pachtpreis, aber mindestens 50 Euro pro Jahr.“
- § 6 Abs. 2 wird neu formuliert:
„Bei Punktgleichheit nach §5 wird den Höchstplatzierten Bewerbern die Gelegenheit gegeben, ein Angebot über dem festgelegten Pachtzins nachzureichen. Das höchste Angebot erhält dann den Zuschlag.“
Der bisherige Abs. 2 wird dann Abs. 3
- § 16 Abs. 4 Buchst. a) wird wie folgt angepasst:
„…der Kündigungsgrund entsteht bei Beschluss durch die Stadt Dassow.“
Anlagen zur Vorlage
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