02.05.2023 - 6.5 Bereitstellung von Löschwasser Stadt Schönberg...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Dazu spricht Frau Prahl – der Stadt Schönberg wird für eine mögliche Übergangslösung zur Bereitstellung von Löschwasser in der Oberen Feldstraße empfohlen, eine faltbare Zisterne im Wendhammerbereich zu bauen/aufzustellen. Hier ist ein Hydrant zur Befüllung vorhanden. In Absprache mit dem Zweckverband kann der Hydrant von seiner Leistung her nicht für die Verrechnung des Löschwasservolumens genutzt werden und es ist somit eine Zisterne vom 100 m³ + 20 m³ als Frostschutz erforderlich. Dazu ist die Fläche vom Land M-V zu pachten. Mit dem zukünftigen geplanten B 23 sollte die Stadt eine dauerhafte Lösung des Löschwassers einplanen bzw. vorsehen.

Eine Zisterne auf der Fläche in Petersberg im Eigentum der Stadt Schönberg wäre möglich. Dazu ist der Fläche entsprechend eine faltbare Zisterne auch von dem Volumen von 100 m³ +20 m³ in Absprache mit dem Zweckverband erforderlich.

Herr Korn teilt dazu mit, dass diese Standorte und die Anschaffung dieser Zisternen mit den Feuerwehren Schönberg und Lockwisch abgestimmt sind.

Die Anwesenden finden den Standort an der Straße in Petersberg sehr bedenklich, fügt sich nicht in das Ortsbild ein. Aber im Hinblick keiner weiteren Fläche im Eigentum der Stadt und in der Nähe des Hydranten zur Befüllung und der Pflicht der Bereitstellung von Löschwasser gibt es keine anderen Lösungen.

 

 

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Beschluss:

Der Stadtvertretung Schönberg wird empfohlen, die entsprechenden Zisternen an den vorgeschlagenen Standorten zu beschaffen. Das Amt wird beauftragt, die erforderlichen Vorbereitungen zu leisten und Beschlüsse der Stadt einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage