29.08.2023 - 6.1 Antrag zur Verkehrberuhigung in der Mühlenstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Status Beschluss:
- Autorisiert 09.10.2023
- Datum:
- Di., 29.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag AM/StV/GV
- Federführend:
- Stadtvertreter
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es liegt nunmehr eine Auswertung der Geschwindigkeitsmessanlage in der Kleinen Mühlenstraße für den Zeitraum von einem Monat vor. Diese wird von Frau Surkamp erläutert. Es wird festgestellt, dass die Antragsbegründung der Nichteinhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht bestätigt wird. Der Auswertung ist zu entnehmen, dass sich lediglich 2 % der Fahrzeuge nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten, wobei die höchst gemessene Geschwindigkeit 42 km/h betrug.
Nach der letzten MOKWI-Sitzung am 13.06.23 hat eine Ortsbegehung in der Kleinen Mühlenstraße und des Parkplatzbereiches stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass der Übergang von der Kleinen Mühlenstraße in den Parkplatzbereich optisch schlecht erkennbar ist. Die Beschilderung des Parkplatzes Lindenkrug sollte daher überprüft werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität, Ordnung, Klimaschutz und Wirtschaft empfiehlt:
Die Stadtvertretung Dassow lehnt den vorliegenden Antrag auf Verkehrsberuhigung ab. Nach Vorlage der Auswertung aus der Geschwindigkeitsmessanlage und der stattgefundenen Ortsbegehung werden weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für nicht erforderlich angesehen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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