14.09.2023 - 6.3 Hundesteuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Schönberg
- Status Beschluss:
- Erledigt 24.10.2023
- Datum:
- Do., 14.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Katharina Kunde
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Busse erläutert den Sachverhalt.
Herr Oeser fragt, wie das Amt auf die Thematik aufmerksam geworden ist bzw. was der Grund für die Vorlage ist. Frau Wrobel teilt mit, dass der Städte- und Gemeindetag wahrscheinlich auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht hat. Unter den Anwesenden entsteht eine Debatte.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt:
Die Stadtvertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schönberg über die Erhebung einer Hundesteuer. Die Befreiung von der Hundesteuer wird für Hunde, die aus einem Tierheim eines eingetragenen Tierschutzvereins übernommen werden auf unbestimmte Zeit gewährt/für Jahr(e) gewährt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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