26.09.2023 - 11.7 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung - Über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.7
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Schönberg
- Status Beschluss:
- Erledigt 22.11.2023
- Datum:
- Di., 26.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christina Langer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:
Die Stadt Schönberg beschließt, die Aufgaben, hier Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, gem. § 127 Abs. 4 KV M-V an das Amt zu übertragen. Die Kosten werden je Einwohner berechnet bzw. umgelegt, diese betragen 0,45 €/ Einw. (10 %). Gemeinden, die bereits eine Machbarkeitsstudie zur Energie und Wärmeplanung erstellt haben, bei denen wird diese berücksichtigt und eingearbeitet. Insbesondere ist die Gründung einer Energieagentur mit den lokalen Gemeinden und der IAG zu berücksichtigen.