26.09.2023 - 6.5 Hundesteuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert 30.11.2023
- Datum:
- Di., 26.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Katharina Kunde
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Westphal erläutert den Sachverhalt und berichtet von der Vorberatung im Hauptausschuss. Der Hauptausschuss hat der Stadtvertretung eine Steuerbefreiung für 5 Jahre empfohlen.
Über den Sachverhalt der Steuerbefreiung von Hunden aus dem Tierheim eines Tierschutzvereines entsteht eine rege Diskussion. Hierzu wird u.a. ausgeführt, dass es zu einer Ungleichbehandlung mit Hunden, für die es lediglich eine Steuerermäßigung nach der aktuellen Hundesteuersatzung gibt, führt.
Herr Priewe stellt den Antrag, Hunde aus Tierheimen den Jagdhunden hinsichtlich der Steuerermäßigung gleichzustellen. Sodann wir über den Antrag von Herrn Priewe abgestimmt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Satzung der Stadt Dassow über die Erhebung einer Hundesteuer wie folgt zu ändern.
§ 7 (Steuerermäßigung) Satz 1 ist um Ziffer 8 für Hunde, die aus einem Tierheim eines eingetragenen Tierschutzvereins übernommen werden, zu ergänzen. Die Steuerermäßigung beginnt am Ersten des Monats, in dem die Hundehaltung beginnt und gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren. Sie gilt nicht für gefährliche Hunde gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung.
Anlagen zur Vorlage
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