05.10.2023 - 7.6 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung - Über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert 20.11.2023
- Datum:
- Do., 05.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christina Langer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadt Schönberg beschließt, die Aufgaben, hier Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, gem. § 127 Abs. 4 KV M-V an das Amt zu übertragen. Die Kosten werden je Einwohner berechnet bzw. umgelegt, diese betragen 0,45 €/Einw. (10 %). Gemeinden die bereits eine Machbarkeitsstudie zur Energie und Wärmeplanung erstellt haben, bei denen wird diese berücksichtigt und eingearbeitet.
Insbesondere ist die Gründung einer Energieagentur mit den lokalen Gemeinden und der IAG zu berücksichtigen.