09.11.2023 - 5.2 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Schönber...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oeser erläutert den Sachverhalt.

Frau Wrobel erläutert die Positionen im Vorbericht und auf der beigefügten Änderungsliste. Gleichzeitig weist Frau Wrobel darauf hin, dass die Orientierungsdaten vom Innenministerium zur Haushaltsplanung noch nicht im Nachtrag aktualisiert sind, da diese bisher nicht vorlagen.

Herr Korn teilt mit, dass die im Haushalt neu einzustellenden Kosten für die Wärmeplanung ca. 3T€ betragen werden.

Frau Wrobel gibt den Hinweis, dass der TOP 5.4 bei der Beratung des Nachtragshaushaltes berücksichtigt werden muss.

Unter den Anwesenden entsteht eine Debatte bezüglich des Sachverhaltes „Entscheidung über Instandsetzung/Neubau der Brücke über den Amtsgraben“. Die Anwesenden tendieren zur Kürzung der im Haushalt 2023 geplanten Haushaltsmittel für die Reparatur der Brücke und die Planung eines Ersatzbaus in 2025. Die Baukosten sollen im Nachtragshaushalt für 2025 eingestellt werden. Zur Kürzung des Haushaltsansatzes in 2023 ist Rücksprache mit dem FB IV zu halten.

 

Im Nachtragshaushalt sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:

 

Ansätze aus der „Änderungsliste zum 1. Nachtragshaushalt 2023/2024 – Stand 09.11.2023“ sowie die nachfolgend aufgeführten Positionen:

Jahr 2023/2024 – Brücke über dem Amtsgraben

55201.5231 – Reparatur

 

Jahr 2025 – Brücke über dem Amtsgraben

55201.0960-66 – Baukosten Ersatzneubau

 

Jahr 2024 – Daten Orientierungserlass zur Haushaltsplanung

61100.41111 Schlüsselzuw.

61100.4022 Umsatzsteuer

61110.4021 Einkommensteuer

61100.2013 Infrastrukturpauschale + Übergangszuweisung

61100.54422 Amtsumlage

61100.54421 Kreisumlage

 

Jahr 2023/2024 - Investitionsdarlehen

angepasster Ansatz für die Aufnahme eines Darlehens aus dem Inv.saldo Nr. 29 FHH unter 61200.31513

 

Jahr 2023/2024 – Zinsen und Tilgung

angepasste Ansätze für Auszahlungen Zinsen und Tilgung unter  61200.31513 und 61200.57511

 

Jahr 2024 – kommunale Wärmeplanung

einplanen Ansatz für kommunale Wärmeplanung

 

 

Eine Liste mit den Haushaltsansätzen zu den genannten Änderungen ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Weiterhin soll in der Stadtvertretung entschieden werden, wer den Sperrvermerk zum Konto 21501.5231-21501 (Heizungsaustausch in der Schule) aufheben darf.

 

Die Anwesenden bitten um Mitteilung darüber, wofür die geplanten 30.000 € im Konto 11401.0960-24 benötigt werden und welche vertragliche Verpflichtung sich hinter dem Konto 54101.0960-14 verbirgt.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/ 2024 nebst Anlagen gem. GemHVO und den genannten Änderungen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen