14.12.2023 - 7.4 Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Mi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Amtsausschuss Amt Schönberger Land
- Status Beschluss:
- Autorisiert 30.01.2024
- Datum:
- Do., 14.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Lena Mette
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Sperling erläutert die Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass es sich im kommenden Jahr um eine Vierfach-Wahl handelt. Im Finanz- und Personalausschuss wurden folgende Beträge vorgeschlagen: Vorsitz = 100 €, Schriftführung = 90 €, weitere Mitglieder = 80 €.
Herr Westphal führt ergänzend aus, dass es die Aufwandsentschädigungen nur für ehrenamtlich Tätigen geben wird und den Mitarbeitern der Verwaltung die tatsächlichen Stunden gutgeschrieben werden.
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land beschließt für die verbundene Europa- und Kommunalwahl 2024 folgende Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich Tätige zu zahlen:
Mitglieder der Wahlvorstände |
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Funktion |
Hauptwahl |
(Stichwahl) |
Vorsitzender/Vorsitzende |
100,00 € |
100,00 € |
(Schriftführer/in) |
90,00 € |
90,00 |
Weitere Mitglieder |
80,00 € |
80,00 |
Beschäftigten des Amtes werden die Stunden, die tatsächlich geleistet werden, gutgeschrieben. Ein Erfrischungsgeld wird nicht gezahlt.
Den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses wird 80,00 € als Aufwandsentschädigung gezahlt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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183,5 kB
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