14.12.2023 - 7.4 Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Mi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sperling erläutert die Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass es sich im kommenden Jahr um eine Vierfach-Wahl handelt. Im Finanz- und Personalausschuss wurden folgende Beträge vorgeschlagen: Vorsitz = 100 €, Schriftführung = 90 €, weitere Mitglieder = 80 €.

Herr Westphal führt ergänzend aus, dass es die Aufwandsentschädigungen nur für ehrenamtlich Tätigen geben wird und den Mitarbeitern der Verwaltung die tatsächlichen Stunden gutgeschrieben werden.

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land beschließt für die verbundene Europa- und Kommunalwahl 2024 folgende Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich Tätige zu zahlen:

 

Mitglieder der Wahlvorstände

Funktion

Hauptwahl

(Stichwahl)

Vorsitzender/Vorsitzende

100,00 €

100,00 €

(Schriftführer/in)

90,00 €

90,00

Weitere Mitglieder

80,00 €

80,00

 

Beschäftigten des Amtes werden die Stunden, die tatsächlich geleistet werden, gutgeschrieben. Ein Erfrischungsgeld wird nicht gezahlt.

Den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses wird 80,00 € als Aufwandsentschädigung gezahlt.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

17

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1028514&selfaction=print