22.02.2024 - 4.2 Bebauungsplan Nr. 38 "Brennereiweg" der Stadt D...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lachmann vom Planungsbüro Hufmann erhält einstimmig Rederecht zu diesem Tagesordnungspunkt.

Es werden im nachfolgende Themen nach der Vorentwurfsbeteiligung näher von Frau Lachmann dargestellt:

  • Rinderanlage seit 2013 stillgelegt. Daher gibt es keinen Bestandsschutz.
  • Das Bestandshaus im Plangebiet steht unter Denkmalschutz. Daher entfällt hier ein Baufeld.
  • Es wurde ein Baugrundgutachten erstellt. Der Verdacht auf Altlasten hat sich nicht bestätigt.
  • Es wurden 4 öffentliche Stellplätze ergänzt.
  • Die Anzahl der Wohneinheiten wurde auf 1 runtergesetzt.
  • Die Grundstücksteilungen im Plan sind rausgefallen, es bleibt jedoch eine MIndestgröße von 800 m² in den festsetzungen enthalten.
  • Es wurden Aussagen zu Niederschlagswasser sowie der Trinkwasserschutzzone III ergänzt.
  • Die Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung wurde angepasst. Die überarbeitete Version wird zur Beschlussfassung in der Stadtvertretung versendet.

Frau Bürgermeisterin Pahl bittet zudem das Planungsbüro Hufmann um Teilnahme an der Stadtvertretersitzung am 19.03.2024.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt der Stadtvertretung unter fogenden Anpassungen in Text und Begründung:

  • Blockbohlenhäuser sind nicht zulässig.
  • Begründung S. 8 unter Bauweise und überbaubare Grunstücksflächen, erster Absatz, ist Satz 2 "Die Gebäudelänge darf höchstens 50 m betragen." zu streichen.
  • Begründung, S. 13 unter Punkt 4.3 - Energieversorgung und Telekommunikation ist der Satz 3 zur erdgasunabhängigen Energie- und Wärmeversorgung vor Satz 2, der Erdagsversorgung, zu setzen und das Wort "jedoch" im Satz zu streichen.
  • Begründung S. 20 Landschaftsplan ist zu berichtigen.

Für den Plangeltungsbereich liegt kein Landschaftsplan vor.

den nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt den anliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  2. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
  3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1029964&selfaction=print