28.05.2024 - 8.14 Prioritätenliste Straßenunterhaltung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die Stadt Schönberg beschließt die Prioritätenliste 2024 der Straßenunterhaltungs-maßnahmen gemäß Anlage.
  2. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Unterhaltungsmaßnahmen entsprechend durchzuführen. Die Durchführung der Vergabeverfahren einschließlich der Zuschlagsentscheidung obliegt dem Amt. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.
  3. Die Priorisierung der umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen von Geh- und Radwegen wird jährlich aktualisiert, ergänzt und zur Beschlussfassung der Gemeinde erneut vorgelegt.
  4. Die Priorisierung der ständig wiederkehrenden Unterhaltung der wassergebundenen Wege, Banketten und Risssanierungen einschließlich der Durchführung der Vergabeverfahren und Zuschlagsentscheidung wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

17

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Vorhaben wir nach Beschlussfassung Amtsausschuss umgesetzt 

 

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Anlagen zur Vorlage