12.11.2024 - 6 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dassow
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert 03.01.2025
- Datum:
- Di., 12.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anika Kröplien
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kuhfuß weist darauf hin, dass die aktuelle Fassung der Hauptsatzung der Stadt Dassow als Grundlage dient.
Ein juristischer Inhaltsirrtum liegt in §14 (1) vor, es darf nach § 42 Abs.1 KV M-V nicht „benannt“ lauten, es muss heißen: „Für die in § 1 Abs.1 genannten Ortsteile werden durch die Stadtvertretung drei Ortsteilvertretungen gewählt.“
Der §16 der Hauptsatzung bezieht sich nur auf den § 12 (Entschädigung) der Hauptsatzung, die weiteren Bestimmungen treten am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Der Bürgermeister spricht sich dafür aus, dass der § 12 der Hauptsatzung zum 01.12.2024 in Kraft tritt, was von der Stadtvertretung angenommen wird.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dassow beschließt die Neufassung der Hauptsatzung mit den nachstehenden Änderungen:
- § 6 (3) und § 6a zu streichen, da die technischen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben sind und es auch noch keine Rechtverordnung dies einzurichten gibt. Erst wenn die Umsetzung tatsächlich möglich ist.
- § 12 Anwendung der Höchstsätze
- § 15 (1) Satz 2 „Der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin hat nach Aufforderung zu allen Maßnahmen von öffentlichem Interesse eine Stellungnahme abzugeben.“
- § 16 für den § 12 ist das Datum 01.12.2024 anzuwenden
Die folgenden notwendigen Hauptsatzungsänderungen sind anzuwenden:
- Streichung von § 6 Abs.2 Nr.4 HS
- Ergänzung von § 9 Abs.3 Nr.3 HS
- Neuformulierung des § 9 Abs.4 HS „Der Hauptausschuss entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren innerhalb folgender Wertgrenzen:
- Bauleistungen von 50.001 EUR bis 100.000 EUR
- Liefer-und Dienstleistungen von 25.001 EUR bis 50.000 EUR
- Freiberufliche Leistungen von 25.001 EUR bis 50.000 EUR.
Es werden geschätzte Werte zugrunde gelegt.
- Änderung des § 11 Abs.3 HS
- Änderung des § 12 Abs.4 HS
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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