26.11.2024 - 7 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Zwiebelmann informiert über die Beratung im Fachausschuss.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg billigt die Vorentwürfe der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes. Es werden zwei Teilbereiche im Rahmen der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönberg betrachtet.

Der Teilbereich 1 wird begrenzt:

  • im Norden: durch die B 104,
  • im Osten: durch die Dassower Straße,
  • im Süden: durch die rückwärtigen Flächen der Bebauung an der Lindenstraße,
  • im Westen: durch die Feldstraße.

Der Teilbereich 2 wird begrenzt:

  • im Nordosten: durch die Trasse der Bahn zwischen Schönberg und Grevesmühlen,
  • im Osten: durch Wohnbauflächen am Bünsdorfer Weg, insbesondere durch

derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Norden und im Süden durch Flächen des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 14.1 für das Gebiet am Bünsdorfer Weg,

  • im Süden: durch Grünflächen,
  • im Westen: durch Waldflächen.
  1. Mit den Vorentwürfen ist das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
  3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu befragen.
  4. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

z. K. – Entscheidung erfolgt über die Stadtvertretung

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Anlagen zur Vorlage