17.12.2024 - 9.1 Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow für den B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert 08.04.2025
- Datum:
- Di., 17.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dietrich erklärt sich gemäß § 24 KV M-V für befangen und nimmt im Publikumsbereich Platz.
Herr Kuhfuß erläutert, dass aufgrund der Vorberatungen in den Ausschüssen die Anlagen des B-Planes angepasst wurden. Die Anlagen 1-3 sind Bestandteil des Beschlusses und ersetzen die Anlage 5 und 7 in der Ursprungsvorlage.
Beschluss:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 für den Bereich Travemünder Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) mit örtlichen Bauvorschriften sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt. Das Plangebiet befindet sich nördlich des Travemünder Weges und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch ein unbebautes Grundstück in östlicher Angrenzung an den
Hinterweg und weiter durch das bebaute Grundstück Travemünder
Weg 10,
- im Osten: durch den Hinterweg,
- im Süden: durch den Travemünder Weg,
- im Westen: durch das bebaute Grundstück Travemünder Weg 9.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zu Veröffentlichung im Internet sind der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 und der Entwurf der Begründung öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 37 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow
Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Anlagen 1-3 sind Bestandteil des Beschlusses und ersetzen die Anlage 5 und 7 in der Ursprungsvorlage.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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942,3 kB
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