17.12.2024 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23 "Wohngebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert 08.04.2025
- Datum:
- Di., 17.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg billigt die Vorentwürfe für den Bebauungsplan Nr. 23 für das „Wohngebiet zwischen Dassower Straße und Feldstraße“ mit folgenden Änderungen:
- Im Bereich Feldstraße sind Ackerzufahrten für die westlich gelegenen Landwirtschaftsflächen zu berücksichtigen.
- Die Grünflächen als westliche Begrenzung des Plangebietes sind auf 7 m Breite zu beschränken.
- Die eingezeichneten Parzellen südlich der Oberen Feldstraße sind den Flurstückgrenzen der vorhandenen Bebauung im Süden der Oberen Feldstraße anzupassen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 23 wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch Flächen für die Landwirtschaft und durch die Umgehungsstraße
im Zuge der B 104,
- im Osten: durch die Dassower Straße,
- im Süden: durch die rückwärtige Bebauung der Grundstücke an der Lindenstraße,
- im Westen: durch die Feldstraße bzw. eine ergänzende Baumöglichkeit für
Flächen westlich der Feldstraße mit Übergang zu landwirtschaftlichen
Flächen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt nach § 2 Abs. 2 BauGB.
- Der Flächennutzungsplan wird parallel zur laufenden Bauleitplanung für den Bereich angepasst und geändert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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