10.01.2006 - 11 Ergänzungssatzung der Stadt Schönberg für den O...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die externen Kosten betragen nach Schätzung des Planungsbüros Mahnel ca. 3.500 €. Hierbei handelt es sich um ein städtisches Grundstück. Entstehen würden damit 2-3 Baugrundstücke. Der Quadratmeterpreis für die Veräußerung wird durch die Verwaltung geprüft.

 

Herr Klüver stellt den Antrag, das der Punkt 2 des Beschlussvorschlages dahingehend geändert wird, dass die Erarbeitung der Ergänzungssatzung vom Amt vorgenommen wird.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

1 Enthaltung

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Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt den nachstehenden Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertreter der Stadt Schönberg fassen den Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB. Teilflächen sind in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Sabow einzubeziehen.
  2. Mit der Erarbeitung der Satzung wird das Amt Schönberger Land beauftragt.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.
  4. Die Stadtvertreter der Stadt Schönberg billigen die Abgrenzung für den Teilbereich (entsprechend Übersichtsskizze), der in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Sabow einbezogen werden soll und für den eine Neubebauung straßenbegleitend zugelassen werden soll.

5.       Eine Umweltprüfung ist im Rahmen der Aufstellung der Satzung nicht erforderlich.

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Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung