28.01.2025 - 7 Stellungnahme der Verwaltung zu Anfragen von Mi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Status Beschluss:
- Autorisiert 14.03.2025
- Datum:
- Di., 28.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anika Kröplien
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Hauptausschuss gibt der Gemeindevertretung folgende Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt das Einfügen eines neuen Absatzes unter §7 Gemeindevertretung (dann Abs.3) mit folgendem Text:
„Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung sollen spätestens fünf Arbeitstage vorher bei der Bürgermeisterin oder beim Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sowie schriftliche Anfragen sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, innerhalb von vier Wochen schriftlich beantwortet werden. Die Einwohnerfragestunde steht den Mitgliedern der Gemeindevertretung für ihre Anfragen nicht zur Verfügung.“
