28.01.2025 - 6 Antrag der Fraktion Die Initiative - Anpassung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Status Beschluss:
- Autorisiert 14.03.2025
- Datum:
- Di., 28.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Die Mitglieder des Hauptausschusses einigen sich wie folgt:
- Absatz 1 nicht streichen
- Absatz 2 ergänzen:“… und weitere öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde…“
- Absatz 2, Satz 2 regelt den Fristbeginn (mit Ablauf des Erscheinungstages)
- Das Amtsblatt erscheint am letzten Donnerstag im Monat
- Den vorgeschlagenen neuen Absatz 2 streichen
Somit lautet die Beschlussempfehlung wie folgt:
„(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Lüdersdorf, soweit es sich nicht um solche nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt erfolgen im Internet, zu erreichen über den Link https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen auf der Homepage des Amtes Schönberger Land.
(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB und weitere öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT. Die öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt. …“
Der Ursprungsantrag ist damit hinfällig.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Lüdersdorf, soweit es sich nicht um solche nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt erfolgen im Internet, zu erreichen über den Link https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen auf der Homepage des Amtes Schönberger Land.
(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB und weitere öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT. Die öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt. …“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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659,9 kB
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