06.05.2025 - 7 Grundsatzbeschluss: Bau eines Gehweges in Scha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Status Beschluss:
- In Bearbeitung 16.07.2025
- Datum:
- Di., 06.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Martin Blöcker
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
In der Diskussion um den geplanten Gehweg zwischen dem dritten Gehöft und dem „Hof Alte Zeiten“ in Schattin werden verschiedene Bedenken geäußert. Ein ortskundiges Ausschussmitglied stellt fest, dass der geplante Gehweg möglicherweise nicht mehr erforderlich ist, da sich die Nutzung des Weges aufgrund veränderter Rahmenbedingungen deutlich reduziert hat. Der „Hof Alte Zeiten“ wird nicht mehr gastronomisch betrieben, was zu einem Rückgang des Publikumsverkehrs geführt hat.
Ein weiteres Mitglied weist darauf hin, dass der vorhandene Gehweg trotz seines schlechten Zustands weiterhin genutzt werden kann und möglicherweise lediglich einer Instandsetzung bedarf. Es wird angeregt, die Instandhaltung durch die Anwohner stärker in den Fokus zu rücken, bevor ein kostspieliger Neubau erwogen wird.
Ein Ausschussmitglied regt an, den Gehweg aus der Prioritätenliste herauszunehmen und stattdessen andere dringliche Projekte voranzutreiben. Es wird vorgeschlagen, den Gehweg in Schattin zunächst aus der Prioritätenliste zurückzustellen und stattdessen eine Überprüfung der bestehenden Gehwege in der Gemeinde vorzunehmen, um akute Mängel zu identifizieren.
Die Diskussion zeigt eine weitgehende Übereinstimmung darin, dass der Bau eines neuen Gehweges in Schattin derzeit nicht als prioritär angesehen wird.
Beschluss:
Der Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt:
Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Herstellung eines Gehweges in Schattin, drittes Gehöft bis „Hof Alte Zeiten“ unter der Voraussetzung der Gewährung von Fördermitteln und einer gesicherten Finanzierung. Die erforderlichen Mittel sollen jeweils im Haushalt abgebildet werden. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der jeweils erforderlichen Vergabeverfahren beauftragt, inkl. Zuschlagsentscheidungen. Die jeweiligen Zuschlagserteilungen erfolgen gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf.
