24.07.2025 - 10 Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1. Die Stadt Schönberg fasst den Beschluss zur Präzisierung der schalltechnischen Vorgaben gegenüber dem erneuten Entwurf Stand 28. Juni 2022 / der Betroffenenbeteiligung Stand 23. Februar 2023. Folgende Gebiete des Bebauungsplanes mit Lärmemissionskontingenten (LEK) von nachts kleiner 45 dB(A) pro m² werden als eingeschränkte Gewerbegebiete festgesetzt:

- GE 1.1, GE 1.2, GE 2, GE 3, GE 4

Die mit einem Lärmemissionskontingent (LEK) von kleiner 45 dB(A) pro m² vorhandenen Flächen GE 5.1 und GE 5.2 werden unter Vorbehalt als Gewerbegebiete beibehalten; Voraussetzung ist die Zustimmung der Behörde. Ansonsten sind diese Gebiete ebenfalls als eingeschränkte Gewerbegebiete festzulegen.

2. Unter Berücksichtigung der veränderten Zielvorgaben für die Ansiedlungsflächen innerhalb des Gebietes ist die Abstimmung mit der Behörde bezüglich der Festsetzungsmethodik zu treffen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

15

0

2