18.11.2025 - 6 Grundsatzbeschluss: Erneuerung der Niederschla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Blöcker ergänzt, dass das zu beauftragende Ingenieurbüro gehalten sein wird, die wirtschaftlichste Lösung zu erarbeiten und in dem Zuge zu prüfen, ob die vorhandenen Anlagen kostengünstig umgerüstet werden können.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:

Der Hauptausschuss beschließt die zweckmäßige Erneuerung der erforderlichen Behandlungsanlagen nach Maßgabe der Notwendigkeitsbetrachtung und beauftragt die Amtsverwaltung mit den erforderlichen Vergabeverfahren (insbesondere Bau- und Planungsleistungen). Die Zuschlagsentscheidungen erfolgen durch die Verwaltung; die Zuschlagserteilungen erfolgen gem. Hauptsatzung der Stadt Schönberg.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage