09.03.2006 - 11 Beratung und Beschlussfassung zum Urteil des Ve...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin in der Verwaltungsstreitsache zur Gültigkeit der Wahl der Stadtvertretung Schönberg vom 13.06.2004, wonach die Stadtvertretung zur Feststellung der Ungültigkeit der Wahl der Stadtvertretung unter Aufhebung ihres Wahleinspruchbescheides vom 15.07.2004 verpflichtet wird. Die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht wird nicht beantragt.

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

2 Enthaltungen