27.03.2007 - 4 Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Datum:
- Di., 27.03.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr
Ober gibt als Bauausschussvorsitzender Erläuterungen zum Sachverhalt. Er gibt
bekannt, dass die Zustimmung des Bauausschusses zum Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 21 ungültig ist, da sich ein Bauausschussmitglied trotz
vorliegender Befangenheit an der Beratung und Abstimmung beteiligt hat. Da die
Tagesordnungspunkte 4 (Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 21) und 5
(Anordnung und Einleitung eines Umlegeverfahrens) in engem Zusammenhang
miteinander stehen wird entschieden, an dieser Stelle Herrn Bauer vom
gleichnamigen Planungsbüro anzuhören.
Herr
Bauer gibt Erläuterungen zum Ziel und Inhalt des Umlegeverfahrens nach § 45 ff
BauGB. Er betont dabei insbesondere, dass es sich bei einem Umlegeverfahren um
keine Enteignung handelt. Das Eigentum wird umdefiniert und neu geordnet.
Herr
Blanchard beantragt an dieser Stelle, dass über die Angelegenheit
-Umlegeverfahren- im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zusätzlich beraten und
abgestimmt wird.
Über
den v. g. Antrag des Herrn Blanchard wird nicht abgestimmt.