18.04.2007 - 7 Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Datum:
- Mi., 18.04.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Ploen gibt den Hinweis, dass die Tagesordnungspunkte 7 und 8 im Zusammenhang
behandelt werden müssten.
Um
zu klären, ob Frau Rekittke zu diesen TOPs befangen ist, wird von 20.15 Uhr bis
20.20 Uhr eine Auszeit durchgeführt.
Nach
Beendigung der Auszeit erklärt Frau Rekittke zu den Tagesordnungspunkten 7 und
8 ihre Befangenheit und rückt vom Sitzungstisch ab.
Herr
Ober informiert als Vorsitzender des Bauausschusses darüber, dass der
Bauausschuss dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt
Dassow mehrheitlich zugestimmt hat, jedoch die Anordnung und Einleitung des
Umlegeverfahrens für diesen Bereich mehrheitlich abgelehnt hat.
Herr
Rechtsanwalt Pätzmann erläutert nunmehr das Ziel und den Inhalt eines
Umlegeverfahrens.
Mehrfach
wird in diesem Zusammenhang von den Stadtvertretern betont, dass die Stadt in
jedem Falle von allen Kosten freizuhalten ist.
Da
die Notwendigkeit der Anordnung und Einleitung eines Umlegeverfahrens durch die
Stadtvertreter mehrfach in Frage gestellt wird, stellt Frau Weiss folgenden
Antrag:
Die
Stadtvertretung Dassow sollte in der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow „Sondergebiet für Ferienhäuser
und öffentlichem Parkplatz östlich der gewachsenen Ortslage Rosenhagen“
fassen. Der Beschluss zur Anordnung und Einleitung eines entsprechenden
Umlegeverfahrens im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 sollte jedoch
zurückgestellt werden.
Dieser
Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen angenommen.
Gemäß
§ 24 KV M-V war Frau Rekittke weder an der Beratung noch an der Abstimmung zum
vorgenannten Antrag beteiligt.
Beschluss
Die
Stadtvertretung beschließt:
- Die
Stadt Dassow beschließt den Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen) „Sondergebiet
für Ferienhäuser und öffentlichem Parkplatz östlich der gewachsenen
Ortslage Rosenhagen“.
- Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
- Der
Investor hat sämtliche Kosten durch Abschluss eines Städtebaulichen
Vertrages zu tragen.