18.04.2007 - 6 Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2007...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Ploen und Frau Westphal geben Erläuterungen zum Sachverhalt.

Herr Ploen geht dabei insbesondere auf die im Jahr 2007 bei den Ausgaben aufgetretenen Mehrbelastungen ein sowie auf die Kürzungen im Bereich der Schlüsselzuweisungen. Herr Ploen informiert dazu insbesondere wie folgt:

Um ein Defizit auszugleichen wurden im Haushaltsentwurf sämtliche neu vorgesehene Investitionen gestrichen. Gestrichen wurde auch bei den freiwilligen Aufgaben im Verwaltungshaushalt. Die Einnahmesituation bei den Realsteuern ist gegenüber dem Vorjahr gleich bleibend. Die allgemeine Steuerschätzung des Landes und des Bundes sieht eine weiterhin positive Entwicklung der Steuereinnahmen. Die Stadt Dassow erwartet gleiches bei den Gewerbesteuereinnahmen, da im Jahr 2006 ein sehr hohes Steueraufkommen zu verzeichnen ist (trotz Steuerrückzahlungen). Um die Grundsteuer B dem Landesdurchschnitt anzupassen, wird eine Hebesatzerhöhung vorgeschlagen (auf 350 %).

Reduzieren

Beschluss

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Dassow für das Haushaltsjahr 2007 einschließlich der Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung.

 

Aufgrund der §§ 47 ff KV M-V wird nach Beschluss der Stadtvertretung  DASSOW  vom 18.04.2007

folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird

 

1.       im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen                                                                            4.103.100,00 EUR

in den Ausgaben                                                                              4.103.100,00 EUR

und

2.       im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen                                                                            2.263.200,00 EUR

in den Ausgaben                                                                              2.263.200,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1.       der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsfördermaßnahmen auf                                                            0,00 EUR

 

davon für Zwecke der Umschuldung         0,00        EUR

 

2.   der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung                                 360.000,00 EUR

 

3.   der Höchstbetrag der Kassenkredite                                                     400.000,00 EUR

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.       Grundsteuer

a)     für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)                                                                                     280       v. H.

b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       350       v. H.

-                                             

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                           240       v. H.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

13 Ja-Stimmen