17.04.2007 - 6 Anordnung und Einleitung eines Umlegeverfahrens...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Rekittke erklärt sich nach § 24 KV M-V für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

Das Thema ist bereits im Bauausschuss/Tourismusausschuss diskutiert und im Hauptausschuss durch das zuständige Vermessungsbüro ausführlich erläutert worden. Bisher gab es keine Zustimmung seitens der Gremien. Tags zuvor hat es hierzu eine Erläuterung zwischen Investor, Amt, Herrn Pätzmann, Vermessungsbüro, Bürgermeister Herr Ploen und Planungsbüro Mahnel gegeben. Zur Veranschaulichung liegt den Mitgliedern ein städtebauliches Konzept vor. Sinnvoll und erforderlich ist das Umlegungsverfahren, wenn für den Ort Pötenitz ein ansprechendes städtebauliches Konzept realisiert werden soll und notwendige Grundstücke für die Erschließung auf nicht absehbare Zeit verfügbar sind. Weitere rechtliche Auskünfte kann zudem Herr Pätzmann in der morgigen Stadtvertretung geben. Ein Für und Wider wird ausführlich diskutiert und es kommt zur empfehlenden Abstimmung.

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Beschluss

Für die Realisierung des Bebauungsplangebietes Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen) werden folgende Beschlüsse gefasst:

1.       „Für den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen) wird hiermit die Umlegung U1 „Rosenhagen“ gemäß § 6 1) BauGB angeordnet und gemäß anliegenden Beschluss nach § 7 BauGB eingeleitet.“

2.       Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens U 1 wird der Bürgermeister beauftragt.

3.       Die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren U 1 „Rosenhagen“ zu treffenden Entscheidungen werden dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer, (Anschrift: Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) übertragen.“

4.       Im Umlegungsverfahren U 1 „Rosenhagen“ erfolgt die Errechnung der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile (Sollanspruch) jeweils nach dem Wertmaßstab gemäß § 7 BauGB.

5.       Vor Veröffentlichung der Beschlussfassung ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung durch den Investor in Form eines städtebaulichen Vertrages, der durch die Stadtvertretung noch zu genehmigen ist, wirksam zu unterzeichnen.

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Abstimmungsergebnis:

2 Ja-Stimmen

3 Gegenstimmen

- Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage