17.04.2007 - 6 Anordnung und Einleitung eines Umlegeverfahrens...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 17.04.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Rekittke erklärt sich
nach § 24 KV M-V für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Das
Thema ist bereits im Bauausschuss/Tourismusausschuss diskutiert und im
Hauptausschuss durch das zuständige Vermessungsbüro ausführlich erläutert
worden. Bisher gab es keine Zustimmung seitens der Gremien. Tags zuvor hat es
hierzu eine Erläuterung zwischen Investor, Amt, Herrn Pätzmann,
Vermessungsbüro, Bürgermeister Herr Ploen und Planungsbüro Mahnel gegeben. Zur
Veranschaulichung liegt den Mitgliedern ein städtebauliches Konzept vor.
Sinnvoll und erforderlich ist das Umlegungsverfahren, wenn für den Ort Pötenitz
ein ansprechendes städtebauliches Konzept realisiert werden soll und notwendige
Grundstücke für die Erschließung auf nicht absehbare Zeit verfügbar sind.
Weitere rechtliche Auskünfte kann zudem Herr Pätzmann in der morgigen
Stadtvertretung geben. Ein Für und Wider wird ausführlich diskutiert und es
kommt zur empfehlenden Abstimmung.
Beschluss
Für die Realisierung des Bebauungsplangebietes Nr. 21 der
Stadt Dassow (OT Rosenhagen) werden folgende Beschlüsse gefasst:
1.
„Für
den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen)
wird hiermit die Umlegung U1 „Rosenhagen“ gemäß § 6 1)
BauGB angeordnet und gemäß anliegenden Beschluss nach § 7 BauGB
eingeleitet.“
2.
Mit
der Durchführung des Umlegungsverfahrens U 1 wird der Bürgermeister
beauftragt.
3.
Die
Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren
U 1 „Rosenhagen“ zu treffenden Entscheidungen werden dem
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer, (Anschrift: Vermessungsbüro
Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) übertragen.“
4.
Im
Umlegungsverfahren U 1 „Rosenhagen“ erfolgt die Errechnung
der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden
Anteile (Sollanspruch) jeweils nach dem Wertmaßstab gemäß § 7 BauGB.
5.
Vor
Veröffentlichung der Beschlussfassung ist eine schriftliche
Kostenübernahmeerklärung durch den Investor in Form eines städtebaulichen
Vertrages, der durch die Stadtvertretung noch zu genehmigen ist, wirksam zu
unterzeichnen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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