21.06.2007 - 7 Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 21.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau
Rekittke nimmt aus Gründen des § 24 KV M-V nicht an der Beratung und
Beschlussfassung teil.
Herr
Ober begrüßt hierzu nochmals Herrn Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro.
Herr
Mahnel informiert die Anwesenden sodann darüber, dass die Ortsteilvertretung
Pötenitz die Variante mit der mittigen Erschließungsstruktur favorisiert habe.
Herr Mahnel weist ferner darauf hin, dass nach Abschluss der 26. KV vermutlich
Planungssicherheit hinsichtlich der Grundstücksfrage (Termin beim Amtsgericht
– Zwangsversteigerung) herrsche.
Herr
Mahnel weist ferner darauf hin, dass ein sogenanntes Umlegungsverfahren die
zügigste Realisierungsvariante sei.
Zum
Votum der Ortsteilvertretung Pötenitz spricht ferner Herr Matzke.
Die
Ausschussmitglieder kommen überein, die Tagesordnungspunkte 7 und 8 nach
erfolgter Ortsbegehung weiter zu beraten.
Nach
der Ortsbegehung erörtern die Ausschussmitglieder den Sachverhalt unter
Beteiligung des Planungsbüros Mahnel ausführlich und geben folgende
Beschlussempfehlung ab.
Beschluss
1.
Die
Stadt Dassow billigt die Vorentwürfe über den Bebauungsplan mit der mittig
gelegenen Erschließungsstraße für das Beteiligungsverfahren.
2.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB
und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
3.
Die
Beteiligung erfolgt mit dem Ziel, Umfang und Detaillierungsgrad für
Umweltprüfungen zu präzisieren.
4.
Nach
Durchführung des Beteiligungsverfahrens ist eine Auswertung vorzunehmen, um
einen Entwurf für die weitere Beteiligung vorzubereiten.