21.06.2007 - 8 Anordnung und Einleitung eines Umlegeverfahrens...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ober und Herr Mahnel erläutern den Sachverhalt und begründen das Erfordernis zur Durchführung des Bauleitverfahrens, unabhängig von einer möglichen Einigung mit einem zukünftigen neuen Eigentümer aus dem anstehenden Versteigerungsverfahren am 28.06.2007.

 

Nach einer kurzen Erörterung wird folgende Empfehlung abgegeben:

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Beschluss

Für die Realisierung des Bebauungsplangebietes Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen) werden folgende Beschlüsse gefasst:

1.       „Für den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen) wird hiermit die Umlegung U 1 „Rosenhagen“ gemäß § 46 (1) BauGB angeordnet und gemäß anliegenden Beschluss nach § 47 BauGB eingeleitet.“

2.       Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens U 1 wird der Bürgermeister beauftragt.

3.       Die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren U 1 „Rosenhagen“ zu treffenden Entscheidungen werden dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer, (Anschrift: Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) übertragen.“

4.       Im Umlegungsverfahren U 1 „Rosenhagen“ erfolgt die Errech­nung der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zu stehenden Anteile (Sollanspruch) jeweils nach dem Wertmaßstab gemäß § 57 BauGB.

Vor Veröffentlichung der Beschlussfassung ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung durch den Investor in Form eines städtebaulichen Vertrages, der durch die Stadtvertretung noch zu genehmigen ist, wirksam zu unterzeichnen.

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltungen