21.06.2007 - 8 Anordnung und Einleitung eines Umlegeverfahrens...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 21.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Ober und Herr Mahnel erläutern den Sachverhalt und begründen das Erfordernis
zur Durchführung des Bauleitverfahrens, unabhängig von einer möglichen Einigung
mit einem zukünftigen neuen Eigentümer aus dem anstehenden
Versteigerungsverfahren am 28.06.2007.
Nach
einer kurzen Erörterung wird folgende Empfehlung abgegeben:
Beschluss
Für die Realisierung des
Bebauungsplangebietes Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen) werden folgende
Beschlüsse gefasst:
1.
„Für
den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen)
wird hiermit die Umlegung U 1 „Rosenhagen“ gemäß
§ 46 (1) BauGB angeordnet und gemäß anliegenden Beschluss nach
§ 47 BauGB eingeleitet.“
2.
Mit
der Durchführung des Umlegungsverfahrens U 1 wird der Bürgermeister
beauftragt.
3.
Die
Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren
U 1 „Rosenhagen“ zu treffenden Entscheidungen werden dem
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer, (Anschrift:
Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) übertragen.“
4.
Im
Umlegungsverfahren U 1 „Rosenhagen“ erfolgt die Errechnung
der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zu stehenden
Anteile (Sollanspruch) jeweils nach dem Wertmaßstab gemäß § 57 BauGB.
Vor
Veröffentlichung der Beschlussfassung ist eine schriftliche
Kostenübernahmeerklärung durch den Investor in Form eines städtebaulichen
Vertrages, der durch die Stadtvertretung noch zu genehmigen ist, wirksam zu
unterzeichnen.