29.10.2007 - 6 Bebauungsplan für die Errichtung einer Biogasan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Datum:
- Mo., 29.10.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Ploen informiert eingangs darüber, dass am 03.11.2007 in der Gaststätte
„Peters Wappenkrug“ in Kaltenhof eine öffentliche
Informationsveranstaltung zur möglichen Errichtung einer Biogasanlage in
Kaltenhof stattfinden wird. Initiatoren dieser Veranstaltung sind die Fa.
Rekittke sowie die Betreiber der Biogasanlage.
Nunmehr
wird festgelegt, dass im Sachverhalt der Beschlussvorlage im 4. Satz das Wort
„positiv“ ausgetauscht wird gegen das Wort
„aufgeschlossen“.
Beschluss
Der Hauptausschuss der Stadt Dassow empfiehlt der
Stadtvertretung nachfolgend aufgeführten Beschlussvorschlag zur
Beschlussfassung:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes in den in der Anlage dargestellten Grenzen.
2.
Das
Plangebiet ist in der Anlage dargestellt.
3.
Planungsziele
bestehen im folgenden:
-
Schaffung
planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine Biogasanlage im Sonstigen
Sondergebiet und Regelung der landwirtschaftlich-gewerblichen Anlagen innerhalb
eines Sondergebietes,
-
Parallele
Bearbeitung von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan,
-
Erarbeitung
erforderlicher Gutachten zu Auswirkungen des Verkehrs – Verkehrslärm,
Auswirkungen von Gerüchen,
-
Rücknahme
der Viehhaltung in den landwirtschaftlichen Anlagen nördlich von Kaltenhof.
4.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5.
Das
Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf und
grundsätzlichen Planzielen für Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange ist durchzuführen.
6.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist erst nach dem
Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen und der vorliegenden Gutachten in Form einer Bürgerveranstaltung
durchzuführen.
7.
Umfang
und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange sind zu befragen. Auf der
Grundlage der Auswertung der Beteiligungsverfahren ist der Plan für weitere
Beteiligungsverfahren vorzubereiten.
8.
Die
Kosten für das Planverfahren trägt der Vorhabenträger. Diese sind im Rahmen
eines städtebaulichen Vertrages zu regeln.