27.11.2007 - 7 Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklen...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Ober erläutert anhand der Vorlage den Sachverhalt zur Fortschreibung des Raumentwicklungsplanes Nordwestmecklenburg und geht in diesem Zusammenhang auch auf den Wegfall der Windeignungsräume (Dassower See sowie östlich Holmer Berg) ein.

 

Die anwesenden Ausschussmitglieder begrüßen diesen Punkt einhellig.

 

Im Verlauf der weiteren Erörterung wird insbesondere auf die Wohnbauentwicklung der Stadt Dassow sowie der Ortsteile Pötenitz, Rosenhagen, Harkensee und Barendorf eingegangen. Hierzu erläutert Herr Mahnel die restriktiv gewünschte Entwicklung in den kleinen Ortsteilen durch die Raumordnungsbehörde und auch die noch gedeckelte Stadtentwicklung in der Stadt Dassow selbst. Er empfiehlt hier, in die Stellungnahme aufzunehmen, dass in der Stadt Dassow selbst eine ungedeckelte Wohnbauentwicklung in das Raumordnungsprogramm aufgenommen werden soll. Darüber hinaus ist das Potential der Wohnbauentwicklung in den Ortsteilen Pötenitz, Rosenhagen und Harkensee sowie auch Barendorf in dem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan vorhanden und sollte sich auch im Raumentwicklungsprogramm wiederfinden. Die 3 %ige Deckelung (für den Geltungszeitraum einer Flächennutzungsplanfortschreibung 10 – 15 Jahre) ???

Begründend führt Herr Mahnel aus, dass das gewünscht höhere Entwicklungspotential ohne Deckelung in der Stadt Dassow sowie angemessen in den Ortsteilen Pötenitz, Rosenhagen, Harkensee und Barendorf begründet sich auf die Nähe des Zentrums Lübeck und ist somit anders zu sehen als im östlichen Bereich des Entwicklungsraumes Westmecklenburg.

Weiter führt Herr Mahnel aus, dass die naturschutzrechtliche Beurteilung FFH, NSG, LSG im Raumentwicklungsprogramm nicht ausreichend Berücksichtigung findet und ins Verhältnis zum Tourismusschwerpunkt sowie Gewerbeentwicklung und Erhalt der landwirtschaftlichen Strukturen gestellt werden muss.

Herr Mahnel erklärt sich bereit, hier eine entsprechende Stellungnahme vorzubereiten und einzureichen.

 

Nach den Ausführungen erörtern die Ausschussmitglieder den Inhalt ausführlich und bestätigen, dass die Stellungnahme entsprechend aufgearbeitet wird und die oben genannten Schwerpunkte einfließen:

-          naturschutzrechtliche Belange

-          Wohnbauentwicklung

-          Stärkung der landwirtschaftlichen Bereiche

-          Gewerbeentwicklung

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Beschluss

Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt:

Stellungnahme im 1. Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes der Region Westmecklenburg für die Stadt Dassow

Hier nehmen wir Stellung im 1. Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes (RREP) der Region Westmecklenburg.

 

Wir haben eine vergleichende Betrachtung des bisherigen Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) mit dem 1. Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes (RREP) vorgenommen.

 

Auf einzelne wesentliche Punkte, die für unsere zukünftige Entwicklung in der Stadt Dassow wichtig sind, möchten wir im Einzelnen eingehen.

 

Siedlungsstruktur

Die Stadt Dassow sieht die Festsetzung als Grundzentrum als wichtige Voraussetzung für die weitere positive Entwicklung von Wohnen und Gewerbe im Gemeindegebiet. Die Stadt Dassow unterstreicht, dass die bisherige Entwicklung in der Stadt Dassow und die zukünftig beabsichtigte Entwicklung in der Stadt Dassow dazu dient, vorhandene Disparitäten in der Siedlungsstruktur und im Arbeitsplatzangebot innerhalb des Stadt-Umland-Raumes Lübeck zu überwinden. Deshalb wurden in der Vergangenheit eine Vielzahl an Wohngebieten und der Gewerbestandort vorbereitet.

 

Die Stadt Dassow befindet sich im Stadt-Umland-Raum Hansestadt Lübeck. Hierzu ist ausgeführt:

„Im Stadt-Umland-Raum Lübeck sollen landesgrenzendüberschreitend Planungen, Vorhaben und Maßnahmen mit überörtlichen Auswirkungen abgestimmt werden. Dabei ist durch entsprechende Bauflächenangebote darauf hinzuwirken, die Disparitäten in der Siedlungsstruktur und im Arbeitsplatzangebot innerhalb des Stadt-Umland-Raumes schrittweise zu überwinden. ...

Der mecklenburgische Teil des Stadt-Umland-Raumes Lübeck umfasst die Gemeinden Dassow, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf, Niendorf, Schönberg und Selmsdorf.“

 

Ziel der Siedlungspolitik im Stadtumlandraum Lübeck ist es, die nach dem 2. Weltkrieg vor allem im Hinblick auf Besiedlungsdichte und Wirtschaftskraft zwischen den holsteinischen und den mecklenburgischen Teilen des Stadt-Umland-Raumes Lübeck entstandenen Ungleichgewichte schrittweise auszugleichen und eine nachholende Siedlungsentwicklung in den mecklenburgischen Gemeinden zu sichern. Dies ist Ziel der Stadtentwicklung der Stadt Dassow.

 

Die Entwicklungsabsichten der Stadt Dassow in Umsetzung der Ziele des RROP bzw. Ziele des im Entwurf befindlichen RREP werden zumeist von der Hansestadt Lübeck angemahnt. Die Stadt Dassow wird weiterhin ihre Planungshoheit selbstbewusst wahrnehmen. Gemeindenachbarliche Abstimmung wird in dem Rahmen, wie es vom BauGB gefordert wird, vorgenommen. Die Stadt Dassow bittet im Rahmen der Lenkungsgruppe für den Stadt-Umland-Raum der Hansestadt Lübeck durch die Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern Einfluss auf die Wahrung der Entwicklungsziele der Stadt Dassow zu nehmen. Insbesondere im Zusammenhang mit der stark beabsichtigten touristischen Entwicklung auf dem Priwall, neben der bereits realisierten Feriensiedlung sind weitere Vorhaben geplant, ergibt sich aus Sicht der Stadt Dassow auf raumordnerischer Ebene Klärungsbedarf. Hier sei ein Zitat aus einer Stellungnahme vom 20.12.2006 beigefügt. Die Stellungnahme wird auch vollständig beigefügt.

 

„Die Ausweisung von Siedlungsflächen für die touristische Entwicklung ist möglich. Pötenitz und Harkensee sind laut ERL als Tourismusentwicklungsorte eingestuft. Dabei sind, bei „raum- und umweltverträglicher Einordnung“ im Einzelfall auch größere touristische Anlagen vorstellbar. Die Sonderbauflächen (insbesondere Ferienhausgebiete, Fremdenverkehr) sind so zu dimensionieren, dass negative Auswirkungen für den Priwall (begrenzte Aufnahmefähigkeit der Mecklenburger Landstraße sowie Kapazitätsbegrenzungen der Priwallfähren) ausgeschlossen werden.

 

Für das Ferienhausgebiet Priwall sind u. a. die verkehrlichen Auswirkungen auch für das östliche Umland im Rahmen des ERL untersucht und abgestimmt worden. Die Hansestadt Lübeck bittet im Gegenzug darum, die Auswirkungen von Fremdenverkehrsprojekten im Geltungsbereich des o. a. Flächennutzungsplanentwurfes insbesondere für Travemünde/Priwall (Kreisstraße K 3/Fährbetrieb) ebenfalls untersuchen zu lassen und über die Arbeitsgruppe Region Lübeck abzustimmen.“

 

Dies sei nur auszugsweise dargestellt. Die Stadt Dassow geht davon aus, dass die seinerzeit bestätigten Ziele der Raumordnung und Landesplanung für das Raumordnungsverfahren Pötenitz und auch für die fremdenverkehrlichen Entwicklungen in Harkensee bereits im ERL berücksichtigt sind. Sollte dies nicht erfolgt sein, bittet die Stadt Dassow im Rahmen weiterer Untersuchungen auf der Ebene der Raumordnung und Landesplanung verkehrskonzeptionell die Auswirkungen sowohl der Hansestadt Lübeck als auch des Küstenbereiches auf Mecklenburger Seite zu untersuchen.

 

Gewerbe und Industrie

 Neben den dargestellten gewerblich genutzten Siedlungsflächen sollten auch zukünftige Entwicklungsziele berücksichtigt werden. Die Stadt Dassow hat weitere Flächen für gewerbliche Ansiedlungen am bestehenden Standort vorbereitet. Der Standort für gewerbliche Ansiedlungen östlich der Stadt Dassow wurde in südliche Richtung erweitert. Hier sind noch Ansiedlungsmöglichkeiten vorhanden.

 

Fremdenverkehr

Die Stadt Dassow begrüßt die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten Tourismusschwerpunktraum und Vorbehaltsgebieten für Tourismusentwicklungsräume. Ziel der Stadt Dassow ist es, den Bereich um Rosenhagen weiter zu stärken. Hier sollte die Darstellung so erfolgen, dass der gesamte Bereich als Vorbehaltsgebiet Tourismusschwerpunktraum ausgewiesen wird. Damit könnten auch westliche Teile von Rosenhagen entsprechend gewürdigt werden, wie es Ziel der raumordnerischen Prüfung im Raumordnungsverfahren war. Die Stadt Dassow ist derzeit an der Aufstellung von Bebauungsplänen für diesen Bereich von Rosenhagen (für das Ortszentrum, für den östlichen Bereich) beschäftigt. Da auch intensive Bemühungen für die Entwicklung des Schlossbereiches von Pötenitz bestehen, ist es auch Sicht der Stadt Dassow sinnvoll, den gesamten Bereich nördlich der Straße zwischen Pötenitz und Harkensee, der außerhalb von Naturschutzgebieten liegt, als Vorbehaltsgebiet Tourismusschwerpunktraum darzustellen. Wir bitten dies zu berücksichtigen.

 

Straßennetz

Das Straßennetz sollte entsprechend der tatsächlichen Wertung und Wichtung, siehe dazu auch Stellungnahme der Hansestadt Lübeck, berücksichtigt werden. Die Kreisstraße von Dassow in Richtung Priwall sollte, wie auch im derzeit gültigen RROP wenigstens als regionales Straßennetz dargestellt werden. Diese Bedeutung ergibt sich aus den Fremdenverkehrsvorhaben im mecklenburgischen und im schleswig-holsteinischen Raum. Ebenso sollte zumindest eine Darstellung als bedeutsames flächenerschließendes Straßennetz für die Fremdenverkehrsstraße zwischen Pötenitz und Harkensee erfolgen. Damit kann die bedeutende fremdenverkehrliche Entwicklung gewürdigt werden. Gleiches gilt für die Straße von Dassow nach Harkensee. Gerade in der Sommerzeit ist eine starke Belegung dieser Straße erkennbar.

 

Hinsichtlich des Radwegenetzes sollten neben dem dargestellten Radweg entlang der Kreisstraße über die Eichenallee und entlang der Straße zwischen Pötenitz und Harkensee insbesondere auch der Europäische Radfernweg, der unmittelbar an der Küste verläuft, mit berücksichtigt werden. Ebenso sollten die am Dassower See bereits vorhandenen Radwege berücksichtigt werden, so dass ein entsprechender um den Dassower See umlaufender attraktiver Radweg vorhanden ist. Ebenso sollten den bedeutsamen flächenerschließenden Straßen und am regionalen Straßennetz sowie am überregionalen Straßennetz (B 105 und Landesstraße) Flächen für bedeutsame Radwege vorgehalten werden. Dies ist zwingendes Erfordernis für die Ziele der fremdenverkehrlichen Entwicklung.

 

Landwirtschaft

Die landwirtschaftliche Nutzung auf den Flächen in der Stadt Dassow wird hinreichend durch die Ziele des RREP berücksichtigt und wird durch die Stadt Dassow ausdrücklich begrüßt.

 

Waldmehrung

Waldmehrungsflächen sind nicht vorgesehen. Dies entspricht auch den derzeitigen Zielen der Stadt Dassow.

 

Windenergie

Die Ziele der Stadt Dassow, die in der Bauleitplanung dargestellt sind, wurden berücksichtigt. Die Stadt Dassow wird den Flächennutzungsplan im Zuge einer künftigen Berichtigung für den noch vorhandenen Eignungsraum, der begrenzt im Flächennutzungsplan für Flächen südlich Groß Vogtshagen dargestellt ist, berücksichtigen. Somit verbleiben keine Flächen mehr für Windenergie im Gebiet der Stadtgemeinde Dassow.

 

Trinkwasserfassung

Die Trinkwasserschutzzone bzw. Trinkwasserfassung wurde erweitert. Dies entspricht auch dem Beteiligungsverfahren.

 

Naturschutz und Landschaftspflege

Aufgrund ihrer planerischen Aktivitäten kritisiert die Stadt Dassow die Darstellung der naturschutzfachlichen Vorgaben im 1. Entwurf des RREP. Die naturschutzfachlichen Restriktionen, mit denen sich die Gemeinde auf der planerischen Ebene auseinanderzusetzen hat, sind im RREP unzureichend berücksichtigt. Sie sind zum Teil Bestandteil von Detailkarten des Berichtes jedoch nicht Gegenstand des Planes.

 

In Umsetzung des Landesraumentwicklungsprogrammes Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) für das Land Mecklenburg-Vorpommern sollen die Schutzgebiete des Naturschutzrechts europäischer und nationaler Bedeutung auch im RREP dargestellt werden. Das RREP ist die Untersetzung des LEP und somit sollte hier auf die Anforderungen des höheren Naturschutzrechts hingewiesen werden.

 

Unklar ist die Darstellung der Grafik nördlich der Küste. Aus den Darstellungen des Planes geht nicht hervor, welche Bedeutung die Linie mit den Anstrichen hat.

 

Die NSG und LSG (auch die ausgewiesenen oder beabsichtigten LSG) sollten durch Darstellungen im RREP berücksichtigt werden, weil sich daraus Restriktionen für die zukünftige Entwicklung ergeben können. Für die Stadt Dassow ist wichtig Klarheit über die Ausweisung von Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege zu erhalten. Als Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege sollten wenigstens die Landschaftsschutzgebiete berücksichtigt werden, da aus den Schutzansprüchen der Landschaftsschutzgebiete Einschränkungen für andere gemeindliche Entwicklungsabsichten erfolgen können.

 

Darüber hinaus sollten die FFH-Gebiete dargestellt und bewertet werden. Die FFH-Gebiete sind auf der Themenkarte des Erläuterungsberichtes dargestellt. Aus planerischer Erfahrung heraus sollten diese Flächen als Vorranggebiet dargestellt werden, da eine Darstellung als Vorbehaltsgebiet eine größere Planungssicherheit suggeriert als in der planerischen Tätigkeit vorhanden ist.

 

Die Stadt Dassow bittet die Darstellung der Landschaftsschutzgebiete und der Natura 2000-Gebiete zu berücksichtigen und die Wertigkeit (dargestellte Wertigkeit) zu prüfen.

 

Graphische Darstellung

Für die graphische Bearbeitung möchte die Stadt Dassow noch einige Hinweise geben. Die Schrift sollte auf dem Plan über den jeweiligen Schraffuren abgebildet werden, so dass die Karte besser lesbar ist (siehe dazu die Darstellung im RROP).

 

Teilweise ist die Zuordnung auf den Übersichtskarten schwierig oder nur kaum möglich, da nur die Gemeindegrenzen dargestellt sind. Wesentliche topographische Elemente sollten zur Ergänzung genutzt werden, um die bessere räumliche Zuordnung von z. B. Schutzgebieten usw. im Bereich vornehmen zu können.

 

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung