27.11.2007 - 7 Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- *
- Datum:
- Di., 27.11.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:10
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Ober erläutert anhand der Vorlage den Sachverhalt zur Fortschreibung des
Raumentwicklungsplanes Nordwestmecklenburg und geht in diesem Zusammenhang auch
auf den Wegfall der Windeignungsräume (Dassower See sowie östlich Holmer Berg)
ein.
Die
anwesenden Ausschussmitglieder begrüßen diesen Punkt einhellig.
Im
Verlauf der weiteren Erörterung wird insbesondere auf die Wohnbauentwicklung
der Stadt Dassow sowie der Ortsteile Pötenitz, Rosenhagen, Harkensee und
Barendorf eingegangen. Hierzu erläutert Herr Mahnel die restriktiv gewünschte
Entwicklung in den kleinen Ortsteilen durch die Raumordnungsbehörde und auch
die noch gedeckelte Stadtentwicklung in der Stadt Dassow selbst. Er empfiehlt
hier, in die Stellungnahme aufzunehmen, dass in der Stadt Dassow selbst eine
ungedeckelte Wohnbauentwicklung in das Raumordnungsprogramm aufgenommen werden
soll. Darüber hinaus ist das Potential der Wohnbauentwicklung in den Ortsteilen
Pötenitz, Rosenhagen und Harkensee sowie auch Barendorf in dem in Aufstellung
befindlichen Flächennutzungsplan vorhanden und sollte sich auch im
Raumentwicklungsprogramm wiederfinden. Die 3 %ige Deckelung (für den
Geltungszeitraum einer Flächennutzungsplanfortschreibung 10 – 15 Jahre)
???
Begründend
führt Herr Mahnel aus, dass das gewünscht höhere Entwicklungspotential ohne
Deckelung in der Stadt Dassow sowie angemessen in den Ortsteilen Pötenitz,
Rosenhagen, Harkensee und Barendorf begründet sich auf die Nähe des Zentrums
Lübeck und ist somit anders zu sehen als im östlichen Bereich des
Entwicklungsraumes Westmecklenburg.
Weiter
führt Herr Mahnel aus, dass die naturschutzrechtliche Beurteilung FFH, NSG, LSG
im Raumentwicklungsprogramm nicht ausreichend Berücksichtigung findet und ins
Verhältnis zum Tourismusschwerpunkt sowie Gewerbeentwicklung und Erhalt der
landwirtschaftlichen Strukturen gestellt werden muss.
Herr
Mahnel erklärt sich bereit, hier eine entsprechende Stellungnahme vorzubereiten
und einzureichen.
Nach
den Ausführungen erörtern die Ausschussmitglieder den Inhalt ausführlich und
bestätigen, dass die Stellungnahme entsprechend aufgearbeitet wird und die oben
genannten Schwerpunkte einfließen:
-
naturschutzrechtliche
Belange
-
Wohnbauentwicklung
-
Stärkung
der landwirtschaftlichen Bereiche
-
Gewerbeentwicklung
Beschluss
Der
Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt:
Stellungnahme im 1.
Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes der
Region Westmecklenburg für die Stadt Dassow
Hier nehmen wir Stellung im 1. Beteiligungsverfahren zum
Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes (RREP) der Region
Westmecklenburg.
Wir haben eine vergleichende Betrachtung des bisherigen
Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) mit dem 1. Entwurf des Regionalen
Raumentwicklungsprogrammes (RREP) vorgenommen.
Auf einzelne wesentliche Punkte, die für unsere zukünftige
Entwicklung in der Stadt Dassow wichtig sind, möchten wir im Einzelnen
eingehen.
Siedlungsstruktur
Die Stadt Dassow sieht die Festsetzung als Grundzentrum als
wichtige Voraussetzung für die weitere positive Entwicklung von Wohnen und
Gewerbe im Gemeindegebiet. Die Stadt Dassow unterstreicht, dass die bisherige
Entwicklung in der Stadt Dassow und die zukünftig beabsichtigte Entwicklung in
der Stadt Dassow dazu dient, vorhandene Disparitäten in der Siedlungsstruktur
und im Arbeitsplatzangebot innerhalb des Stadt-Umland-Raumes Lübeck zu
überwinden. Deshalb wurden in der Vergangenheit eine Vielzahl an Wohngebieten
und der Gewerbestandort vorbereitet.
Die Stadt Dassow befindet sich im Stadt-Umland-Raum
Hansestadt Lübeck. Hierzu ist ausgeführt:
„Im Stadt-Umland-Raum Lübeck sollen
landesgrenzendüberschreitend Planungen, Vorhaben und Maßnahmen mit
überörtlichen Auswirkungen abgestimmt werden. Dabei ist durch entsprechende
Bauflächenangebote darauf hinzuwirken, die Disparitäten in der
Siedlungsstruktur und im Arbeitsplatzangebot innerhalb des Stadt-Umland-Raumes
schrittweise zu überwinden. ...
Der mecklenburgische Teil des Stadt-Umland-Raumes Lübeck
umfasst die Gemeinden Dassow, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf, Niendorf,
Schönberg und Selmsdorf.“
Ziel der Siedlungspolitik im Stadtumlandraum Lübeck ist es,
die nach dem 2. Weltkrieg vor allem im Hinblick auf Besiedlungsdichte und
Wirtschaftskraft zwischen den holsteinischen und den mecklenburgischen Teilen
des Stadt-Umland-Raumes Lübeck entstandenen Ungleichgewichte schrittweise
auszugleichen und eine nachholende Siedlungsentwicklung in den
mecklenburgischen Gemeinden zu sichern. Dies ist Ziel der Stadtentwicklung der
Stadt Dassow.
Die Entwicklungsabsichten der Stadt Dassow in Umsetzung der
Ziele des RROP bzw. Ziele des im Entwurf befindlichen RREP werden zumeist von
der Hansestadt Lübeck angemahnt. Die Stadt Dassow wird weiterhin ihre Planungshoheit
selbstbewusst wahrnehmen. Gemeindenachbarliche Abstimmung wird in dem Rahmen,
wie es vom BauGB gefordert wird, vorgenommen. Die Stadt Dassow bittet im Rahmen
der Lenkungsgruppe für den Stadt-Umland-Raum der Hansestadt Lübeck durch die
Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern Einfluss auf die Wahrung der
Entwicklungsziele der Stadt Dassow zu nehmen. Insbesondere im Zusammenhang mit
der stark beabsichtigten touristischen Entwicklung auf dem Priwall, neben der
bereits realisierten Feriensiedlung sind weitere Vorhaben geplant, ergibt sich
aus Sicht der Stadt Dassow auf raumordnerischer Ebene Klärungsbedarf. Hier sei
ein Zitat aus einer Stellungnahme vom 20.12.2006 beigefügt. Die Stellungnahme
wird auch vollständig beigefügt.
„Die Ausweisung von Siedlungsflächen für die
touristische Entwicklung ist möglich. Pötenitz und Harkensee sind laut ERL als
Tourismusentwicklungsorte eingestuft. Dabei sind, bei „raum- und
umweltverträglicher Einordnung“ im Einzelfall auch größere touristische
Anlagen vorstellbar. Die Sonderbauflächen (insbesondere Ferienhausgebiete,
Fremdenverkehr) sind so zu dimensionieren, dass negative Auswirkungen für den
Priwall (begrenzte Aufnahmefähigkeit der Mecklenburger Landstraße sowie
Kapazitätsbegrenzungen der Priwallfähren) ausgeschlossen werden.
Für das Ferienhausgebiet Priwall sind u. a. die
verkehrlichen Auswirkungen auch für das östliche Umland im Rahmen des ERL
untersucht und abgestimmt worden. Die Hansestadt Lübeck bittet im Gegenzug
darum, die Auswirkungen von Fremdenverkehrsprojekten im Geltungsbereich des o.
a. Flächennutzungsplanentwurfes insbesondere für Travemünde/Priwall
(Kreisstraße K 3/Fährbetrieb) ebenfalls untersuchen zu lassen und über die
Arbeitsgruppe Region Lübeck abzustimmen.“
Dies sei nur auszugsweise dargestellt. Die Stadt Dassow geht
davon aus, dass die seinerzeit bestätigten Ziele der Raumordnung und
Landesplanung für das Raumordnungsverfahren Pötenitz und auch für die
fremdenverkehrlichen Entwicklungen in Harkensee bereits im ERL berücksichtigt
sind. Sollte dies nicht erfolgt sein, bittet die Stadt Dassow im Rahmen
weiterer Untersuchungen auf der Ebene der Raumordnung und Landesplanung
verkehrskonzeptionell die Auswirkungen sowohl der Hansestadt Lübeck als auch
des Küstenbereiches auf Mecklenburger Seite zu untersuchen.
Gewerbe und Industrie
Neben den
dargestellten gewerblich genutzten Siedlungsflächen sollten auch zukünftige
Entwicklungsziele berücksichtigt werden. Die Stadt Dassow hat weitere Flächen
für gewerbliche Ansiedlungen am bestehenden Standort vorbereitet. Der Standort
für gewerbliche Ansiedlungen östlich der Stadt Dassow wurde in südliche
Richtung erweitert. Hier sind noch Ansiedlungsmöglichkeiten vorhanden.
Fremdenverkehr
Die Stadt Dassow begrüßt die Ausweisung von
Vorbehaltsgebieten Tourismusschwerpunktraum und Vorbehaltsgebieten für
Tourismusentwicklungsräume. Ziel der Stadt Dassow ist es, den Bereich um
Rosenhagen weiter zu stärken. Hier sollte die Darstellung so erfolgen, dass der
gesamte Bereich als Vorbehaltsgebiet Tourismusschwerpunktraum ausgewiesen wird.
Damit könnten auch westliche Teile von Rosenhagen entsprechend gewürdigt
werden, wie es Ziel der raumordnerischen Prüfung im Raumordnungsverfahren war.
Die Stadt Dassow ist derzeit an der Aufstellung von Bebauungsplänen für diesen
Bereich von Rosenhagen (für das Ortszentrum, für den östlichen Bereich)
beschäftigt. Da auch intensive Bemühungen für die Entwicklung des
Schlossbereiches von Pötenitz bestehen, ist es auch Sicht der Stadt Dassow
sinnvoll, den gesamten Bereich nördlich der Straße zwischen Pötenitz und
Harkensee, der außerhalb von Naturschutzgebieten liegt, als Vorbehaltsgebiet
Tourismusschwerpunktraum darzustellen. Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Straßennetz
Das Straßennetz sollte entsprechend der tatsächlichen
Wertung und Wichtung, siehe dazu auch Stellungnahme der Hansestadt Lübeck,
berücksichtigt werden. Die Kreisstraße von Dassow in Richtung Priwall sollte,
wie auch im derzeit gültigen RROP wenigstens als regionales Straßennetz
dargestellt werden. Diese Bedeutung ergibt sich aus den Fremdenverkehrsvorhaben
im mecklenburgischen und im schleswig-holsteinischen Raum. Ebenso sollte
zumindest eine Darstellung als bedeutsames flächenerschließendes Straßennetz
für die Fremdenverkehrsstraße zwischen Pötenitz und Harkensee erfolgen. Damit
kann die bedeutende fremdenverkehrliche Entwicklung gewürdigt werden. Gleiches
gilt für die Straße von Dassow nach Harkensee. Gerade in der Sommerzeit ist
eine starke Belegung dieser Straße erkennbar.
Hinsichtlich des Radwegenetzes sollten neben dem
dargestellten Radweg entlang der Kreisstraße über die Eichenallee und entlang
der Straße zwischen Pötenitz und Harkensee insbesondere auch der Europäische
Radfernweg, der unmittelbar an der Küste verläuft, mit berücksichtigt werden.
Ebenso sollten die am Dassower See bereits vorhandenen Radwege berücksichtigt
werden, so dass ein entsprechender um den Dassower See umlaufender attraktiver
Radweg vorhanden ist. Ebenso sollten den bedeutsamen flächenerschließenden
Straßen und am regionalen Straßennetz sowie am überregionalen Straßennetz (B
105 und Landesstraße) Flächen für bedeutsame Radwege vorgehalten werden. Dies
ist zwingendes Erfordernis für die Ziele der fremdenverkehrlichen Entwicklung.
Landwirtschaft
Die landwirtschaftliche Nutzung auf den Flächen in der Stadt
Dassow wird hinreichend durch die Ziele des RREP berücksichtigt und wird durch
die Stadt Dassow ausdrücklich begrüßt.
Waldmehrung
Waldmehrungsflächen sind nicht vorgesehen. Dies entspricht
auch den derzeitigen Zielen der Stadt Dassow.
Windenergie
Die Ziele der Stadt Dassow, die in der Bauleitplanung
dargestellt sind, wurden berücksichtigt. Die Stadt Dassow wird den
Flächennutzungsplan im Zuge einer künftigen Berichtigung für den noch vorhandenen
Eignungsraum, der begrenzt im Flächennutzungsplan für Flächen südlich Groß
Vogtshagen dargestellt ist, berücksichtigen. Somit verbleiben keine Flächen
mehr für Windenergie im Gebiet der Stadtgemeinde Dassow.
Trinkwasserfassung
Die Trinkwasserschutzzone bzw. Trinkwasserfassung wurde
erweitert. Dies entspricht auch dem Beteiligungsverfahren.
Naturschutz und
Landschaftspflege
Aufgrund ihrer planerischen Aktivitäten kritisiert die Stadt
Dassow die Darstellung der naturschutzfachlichen Vorgaben im 1. Entwurf des
RREP. Die naturschutzfachlichen Restriktionen, mit denen sich die Gemeinde auf
der planerischen Ebene auseinanderzusetzen hat, sind im RREP unzureichend
berücksichtigt. Sie sind zum Teil Bestandteil von Detailkarten des Berichtes
jedoch nicht Gegenstand des Planes.
In Umsetzung des Landesraumentwicklungsprogrammes
Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) für das Land Mecklenburg-Vorpommern sollen die
Schutzgebiete des Naturschutzrechts europäischer und nationaler Bedeutung auch
im RREP dargestellt werden. Das RREP ist die Untersetzung des LEP und somit
sollte hier auf die Anforderungen des höheren Naturschutzrechts hingewiesen
werden.
Unklar ist die Darstellung der Grafik nördlich der Küste.
Aus den Darstellungen des Planes geht nicht hervor, welche Bedeutung die Linie
mit den Anstrichen hat.
Die NSG und LSG (auch die ausgewiesenen oder beabsichtigten
LSG) sollten durch Darstellungen im RREP berücksichtigt werden, weil sich
daraus Restriktionen für die zukünftige Entwicklung ergeben können. Für die
Stadt Dassow ist wichtig Klarheit über die Ausweisung von Vorranggebieten und
Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege zu erhalten. Als
Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege sollten wenigstens die
Landschaftsschutzgebiete berücksichtigt werden, da aus den Schutzansprüchen der
Landschaftsschutzgebiete Einschränkungen für andere gemeindliche
Entwicklungsabsichten erfolgen können.
Darüber hinaus sollten die FFH-Gebiete dargestellt und
bewertet werden. Die FFH-Gebiete sind auf der Themenkarte des
Erläuterungsberichtes dargestellt. Aus planerischer Erfahrung heraus sollten
diese Flächen als Vorranggebiet dargestellt werden, da eine Darstellung als
Vorbehaltsgebiet eine größere Planungssicherheit suggeriert als in der
planerischen Tätigkeit vorhanden ist.
Die Stadt Dassow bittet die Darstellung der
Landschaftsschutzgebiete und der Natura 2000-Gebiete zu berücksichtigen und die
Wertigkeit (dargestellte Wertigkeit) zu prüfen.
Graphische Darstellung
Für die graphische Bearbeitung möchte die Stadt Dassow noch
einige Hinweise geben. Die Schrift sollte auf dem Plan über den jeweiligen
Schraffuren abgebildet werden, so dass die Karte besser lesbar ist (siehe dazu
die Darstellung im RROP).
Teilweise ist die Zuordnung auf den Übersichtskarten
schwierig oder nur kaum möglich, da nur die Gemeindegrenzen dargestellt sind.
Wesentliche topographische Elemente sollten zur Ergänzung genutzt werden, um
die bessere räumliche Zuordnung von z. B. Schutzgebieten usw. im Bereich
vornehmen zu können.