15.01.2008 - 6 Prüfung der Errichtung von Fußgängerüberwegen i...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Blanchard weist auf den Punkt 2.3 Abs. 3 der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen hin, wonach außerhalb der für Fußgängerüberwege möglichen bzw. empfohlenen Einsatzbereiche Fußgängerüberwege in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden können.

 

Herr Ploen schlägt vor, dass auf dieser Grundlage die Beantragung der Fußgängerüberwege erfolgen sollte.

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Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung nachfolgend aufgeführten Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt, dass auf der Grundlage des Punktes 2.3 Abs.3 der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) für die Rudolf-Breitscheid-Straße (Höhe Schule) und die Grevesmühlener Straße Ecke Schillerstraße die Errichtung von Fußgängerüberwegen beantragt wird.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage