18.12.2008 - 14 Beteiligung nach dem Kinderförderungsgesetz M-V...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Brinker beantragt, den Anteil der Wohnsitzgemeinde auf 55 % zu erhöhen (Beschlussvorschlag 51 %).

Herr Kniep schließt sich diesem Antrag an.

Herr Hitzigrat erläutert den Sachverhalt zum Beschlussvorschlag und stellt einen Erweiterungsantrag zur Erhöhung des Anteils der Wohnsitzgemeinde auf 56 %.

Über den Erweiterungsantrag wird im Anschluss abgestimmt.

Reduzieren

Beschluss

Die Gemeinde Selmsdorf beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) wie folgt: (Tabelle I)

1.

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Wohnsitzgemeinde

 

 

 56 %

Krippe Selmsdorf

Ganztags

251,10 €

 

Teilzeit

171,30 €

 

halbtags

132,24 €

Kita Selmsdorf

ganztags

129,68 €

 

Teilzeit

98,13 €

 

Halbtags

83,48 €

Hort Selmsdorf

Ganztags

96,49 €

 

Teilzeit

66,66 €

 

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg legt die Gemeinde Selmsdorf den Elternbeitrag wie folgt fest: (Tabelle I)

2.

Einrichtung/Träger

 

Betreuungsart

 

Elternbeitrag

44 %

Krippe Selmsdorf

ganztags

197,30 €

 

Teilzeit

134,60 €

 

halbtags

103,91 €

Kita Selmsdorf

Ganztags

101,89 €

 

Teilzeit 

77,11 €

 

Halbtags

65,60 €

Hort Selmsdorf

Ganztags 

86,15 €

 

Teilzeit

52,37 €

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

3 Gegenstimmen

-  Enthaltung

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage