02.09.2009 - 5 Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung der G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zum v. g. Tagesordnungspunkt erläutert Herr Kniep den grundlegenden Sachverhalt. Er übergibt sodann das Wort an Frau Kopp.

Frau Kopp erläutert ausführlich den Inhalt der vorliegenden Beschlussvorlage. Insbesondere werden die Heranziehung der einzelnen Grundstücksflächen, die unterschiedlichen Nutzungsfaktoren, die Tiefenbegrenzung, die entsprechende Berücksichtigung der Bebaubarkeit, die Eckgrundstücksvergünstigung, die Veranlagung Fälligkeit und insbesondere der § 3, die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes und das Inkrafttreten der Satzung erörtert.

Hier weist Frau Kopp darauf hin, dass die in der vorgeschlagenen vorliegenden Satzung aufgeführten Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand dem Satzungsmuster des Innenministeriums entsprechen und dass auch vom Gesichtspunkt der Rechtsprechung diese Anteile als rechtssicher angesehen werden. Deshalb empfiehlt Frau Kopp, diese Anteile so in die Satzung aufzunehmen. Darüber hinaus weist sie aber auch darauf hin, dass andere Gemeinden im Amtsbereich davon bereits abgewichen sind. Diese Satzungen wurden dementsprechend bei der Rechtsaufsicht angezeigt und nicht bemängelt. Als Beispiele liegen den Anwesenden die entsprechenden Beiträge aus der Satzung der Stadt Schönberg und der Stadt Dassow vor.

Seitens der Bauausschussmitglieder wird vorgeschlagen, die Zahlen der Satzung der Stadt Dassow zu übernehmen, jedoch um 5 % reduziert.

 

Sodann ergeht folgender Beschlussvorschlag zur Änderung der vorliegenden Satzung.

Der § 3 -Beitragsfähiger Aufwand und Vorteilsregelung- ist auf die folgenden Prozente zu ändern:

Zum beitragsfähigen Aufwand gehören insbesondere die Kosten für

Anteile der Beitragspflichtigen am

beitragsfähigen Aufwand

                                                                                    Anlieger-           Innerorts-           Hauptver-

                                                                                    straße %           straße %           kehrsstraße

                                                                                                                                    %

 

1. Fahrbahn (einschl. Sicherheitsstreifen, Rinnsteine)        50                     25                     15

2. Radwege (einschl. Sicherheitsstreifen)             50                     25                     15

3. Kombinierte Geh- und Radwege (einschl.

    Sicherheitsstreifen und Bordsteine)                              50                     30                     25

4. Gehwege (einschl. Sicherheitsstreifen und

    Bordstein)                                                                 50                     40                     30

5. Unselbständige Park- und Abstellflächen                      50                     45                     40

6. Unselbständige Grünanlagen, Straßenbegleitgrün         50                     40                     30

7. Beleuchtungseinrichtungen                                         50                     30                     25

8 Straßenentwässerung                                                  50                     30                     25

9 Bushaltebuchten                                                         50                     25                     15

10. Verkehrsberuhigte Bereiche und Mischflächen            50                     30                     -

11. Fußgängerzonen                                                      50                     45                     45

12. Außenbereichsstraßen                                                         siehe § 3 Abs. 3

13. Unbefahrbare Wohnwege                                           50                     25                     -

 

Im § 10 -Veranlagung Fälligkeit- wird die Fälligkeit auf 12 Monate festgesetzt.

§ 11 -Inkrafttreten-: Die Satzung soll nicht rückwirkend in Kraft treten, sondern mit Bekanntmachung.

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Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Selmsdorf empfiehlt der Gemeindevertretung Selmsdorf nachfolgend aufgeführten Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung), die Bestandteil des Beschlusses ist, unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

17.09.2009  15:24:17    Kopp, Antje  - Termin angelegt: 17.09.2009

 

17.09.2009  15:38:14    Kopp, Antje  - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

17.09.2009  15:39:17    Kopp, Antje  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Volker Schuhr / Termin geändert: 30.09.2009 / Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

01.10.2009  10:24:26    Schuhr, Volker 

Vermerk:

wird am 01.10.2009 erneut im Bauausschuss beraten. Mit zusätzlicher Vorlage wurden weitere Informationen in die Diskussion gegeben.

 

01.10.2009  15:53:16    Kopp, Antje  - Termin geändert: 08.10.2009

 

07.10.2009  08:57:30    Kopp, Antje  - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

13.10.2009  18:00:41    Kopp, Antje  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

13.10.2009  18:00:45    Kopp, Antje  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

13.10.2009  18:00:47    Kopp, Antje  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=25664&selfaction=print