13.10.2009 - 4 Beratung und Beschluss zum 1. Nachtragshaushalt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 13.10.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Sylvia Liedtke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die unter der Haushaltsstelle 6300.5100 für den
Nachtragshaushalt angemeldeten Reparaturkosten für die Brücke in Palingen
werden vorerst gestrichen. Hierzu wird auf den Unfallschaden verwiesen, der
durch die Versicherung des Unfallverursachers behoben werden sollte. Dieses ist
bis dato nicht geschehen, bzw. es wurde nicht über eine Erstattung des Schadens
durch die Versicherung informiert. Eine Sachstandsmitteilung wird erwünscht.
Insofern reduzieren sich die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um diese
Position.
Weitere Änderungen zum 1. Nachtragshaushalt 2009 ergeben
sich nicht.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt folgende 1.
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 einschließlich der Anlagen
gemäß Gemeindehaushaltsverordnung:
§ 1
Mit dem
Nachtragshaushaltsplan werden
|
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
|
||||
|
|
|
gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
|||
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
|
1. im
Verwaltungshaushalt |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
die Einnahmen |
|
49.000 |
|
0 |
|
4.932.400 |
|
4.981.400 |
|
die Ausgaben |
|
49.000 |
|
0 |
|
4.932.400 |
|
4.981.400 |
|
2. im
Vermögenshaushalt |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
die Einnahmen |
|
1.059.100 |
|
0 |
|
2.067.500 |
|
3.126.600 |
|
die Ausgaben |
|
1.059.100 |
|
0 |
|
2.067.500 |
|
3.126.600 |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
|
1. der
Gesamtbetrag der Kredite |
von bisher |
0 |
€ auf unver-ändert |
0 |
€ |
|
davon für Zwecke der Umschuldung |
von bisher |
0 |
€ auf unver- ändert |
0 |
€ |
|
2. der
Gesamtbetrag der |
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungsermächtigungen |
von bisher |
0 |
€ auf nunmehr |
0 |
€ |
|
3. der
Höchstbetrag der Kassenkredite |
von bisher |
492.000 |
€ unverän-dert auf |
492.000 |
€ |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern
bleiben unverändert.
