05.11.2009 - 7 Beratung und Beschlussfassung zum 1. Nachtragsh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Datum:
- Do., 05.11.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Heike Westphal
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Oeser erläutert die Beratungen im Finanzausschuss zum Nachtragshaushalt 2009.
Herr
Götze erläutert, dass die offenen Fragen aus der Hauptausschusssitzung geklärt
werden konnten. Der Hauptausschuss empfiehlt, die 1. Nachtragssatzung zu
beschließen.
Herr
Stange erläutert den Haushaltsansatz bei der Haushaltsstelle 4641.5000
(Amtsstraße 8). Er schlägt hierzu eine gesonderte Beratung des Sachverhaltes
vor.
Herr
Stickel bittet um Beratung des Nutzungskonzeptes im Bauausschuss.
Weiterhin
sprechen hierzu die Herren Oeser und Klüver.
Es
besteht Einvernehmen, dass dieser Sachverhalt im Bauausschuss, im
Finanzausschuss und im Hauptausschuss beraten werden soll.
Beschluss
Die
Stadtvertretung Schönberg beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2009 für die Stadt Schönberg einschließlich der Anlagen gemäß
Gemeindehaushaltsverordnung.
Aufgrund des § 50 KV M-V wird nach Beschluss der
Stadtvertretung Schönberg vom
……………………. mit Genehmigung der
Rechtsaufsichtsbehörde
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem
Nachtragshaushaltsplan werden
|
vermindert um |
erhöht um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der
Nachträge |
|
gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
|||
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
|
1. Verwaltungshaushalt |
||||
die Einnahmen |
|
179.300,00 |
4.332.900,00 |
4.512.200,00 |
die Ausgaben |
|
179.300,00 |
4.332.900,00 |
4.512.200,00 |
2. Vermögenshaushalt |
||||
die Einnahmen |
|
1.950.200,00 |
1.534.400,00 |
3.484.600,00 |
die Ausgaben |
|
1.950.200,00 |
1.534.400,00 |
3.484.600,00 |
§ 2
Es werden
neu festgesetzt:
|
von bisher |
auf (nunmehr/ unverändert) |
|
EUR |
EUR |
1. der Gesamtbetrag der Kredite |
0,00 |
0,00 |
Davon für Zwecke der Umschuldung |
0,00 |
0,00 |
2. der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung |
294.100,00 |
389.000,00 |
3. der
Höchstbetrag der Kassenkredite |
350.000,00 |
350.000,00 |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern
bleiben unverändert.
Steuerart |
gegenüber bisher v. H. |
auf nunmehr v. H. |
Grundsteuer A |
250 |
250 |
Grundsteuer B |
310 |
310 |
Gewerbesteuer |
300 |
300 |