08.12.2009 - 7 Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 08.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:20
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auch
hier wird Herrn Mahnel das Rederecht erteilt.
Herr
Mahnel erläutert hier ebenso ausführlich die Vorbereitung des Abwägungs- und
Satzungsbeschlusses und geht dabei insbesondere auf die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange ein.
In
der darauffolgenden Erörterung gibt Herr Stickel seine persönliche
Stellungnahme zum beabsichtigten Vorhaben im Planbereich der 1. Änderung des 4.
Flächennutzungsplanes ab.
Der
Bauausschuss gibt sodann folgende Empfehlung ab:
Beschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr,
Umwelt und Ordnung empfiehlt:
1.
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg behandelt die eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen und werden
nicht behandelt.
·
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen.
- Der Abwägungsbeschluss wird gemäß tabellarischer
Zusammenstellung eingegangener Stellungnahmen und deren Bewertung gefasst.
3.
Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses kann der Satzungsbeschluss
gefasst werden.
4.
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Satzungsbeschluss über
die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet
„Dassower Straße / Mittlere Feldstraße“.
- Die
Begründung zur Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001
der Stadt Schönberg für das Gebiet „Dassower Straße / Mittlere
Feldstraße“ wird gebilligt.
6.
Die Satzung über
die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet
„Dassower Straße / Mittlere Feldstraße“ ist nach Satzungsbeschluss
rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses ist anzugeben, wo die Satzung über die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet „Dassower
Straße / Mittlere Feldstraße“ während der Dienststunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
7.
In der
Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinweisen, dass bei Aufstellung eines
Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Anlagen zur Vorlage
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