09.12.2009 - 8.2 Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Sennewald vom Planungsbüro Mahnel erläutert den Bebauungsplan und gibt folgende Empfehlung:

In der Begründung sollte zusätzlich aufgenommen werden: „Der Bebauungsplan Nr. 21 entspricht dem Ziel des Landschaftsplanes (Entwurf)“.

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Beschluss

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt unter Beachtung der vorstehenden Ergänzung:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow für den Ortsteil Rosenhagen / Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentlichen Parkplatz östlich der gewachsenen Ortslage Rosenhagen auf der Grundlage des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018)

2.      Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow ist zur Genehmigung bei der zuständigen Behörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, zu beantragen. Dem Antrag auf Genehmigung sind die entsprechenden Verträge sowie die Nachweise der FFH-Verträglichkeit, die Rodung des Einzelbaumes an der Gemeindestraße, der Lageplan der Genehmigungsplanung für die Straßenplanung beizufügen.

3.      Nach Genehmigung ist die Satzung dann ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

12 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

16.12.2009  13:44:36    Döbler, Monika  - Termin angelegt: 16.12.2009

 

16.03.2015  15:23:12    Behrens, Folke  - Termin gelöscht