04.02.2010 - 9 Außerplanmäßige Ausgaben - Wassergebühren für S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Es erfolgt eine kurze Erörterung des Sachverhaltes.

Herr Oeser verweist auf die Beschlüsse 2 und 3 des gemeinsamen Fraktionsantrages (Rettungspaket zum Badebetrieb in Schönberg). Es folgt zunächst die Abstimmung über die Beschlussvorschläge aus der Vorlage VO/4/0028/2009-1.

Reduzieren

Beschluss

Die Stadt Schönberg bewilligt den Antrag des Vereins „Badeteich Schönberg“ e.V. auf Stundung der Rückforderung für Wassergeld in Höhe von 12.880,67 €.

Mit der Rückzahlung in Form einer Ratenzahlung ist zu beginnen ab: 01.03.2010.

 

Die Forderung für das Jahr 2005 in Höhe von 7.793,91 € wird dem Verein „Badeteich Schönberg“ e.V. erlassen.

Die Stadt Schönberg beschließt, dem Verein „Badeteich Schönberg“ e.V. die Forderung für den Anschlussbeitrag lt. Bescheid des Zweckverbandes Grevesmühlen vom 20.11.2008 in Höhe von 3.476,18 € zu erlassen.

Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

6 Gegenstimmen

-  Enthaltungen

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über die Beschlüsse 2 und 3 des gemeinsamen Antrages:

Beschluss

Einem Erlass gemeindeeigener Forderungen kann nicht zugestimmt werden.

Dem Erlass muss eine besondere Härte zugrunde liegen.

Gem. § 5 der Satzung ist eine besondere Härte anzunehmen, wenn sich der Schuldner in einer unverschuldeten Notlage befindet und zu befürchten ist, dass die Weiterverfolgung des Anspruches zu einer Existenzgefährdung führen würde.

Der Schuldner hat jedoch zumindest seit Jahren erhebliche Finanzprobleme, die er seinem Vertragspartner und Gläubiger der Stadt Schönberg vorenthalten hat.

Auch ein Erlass würde nicht ausschließen, dass der Schuldner ggf. dennoch eines Tages beim Amtsgericht seine Insolvenz anmelden müsste.

Um die Einnahmeseite kaufmännisch zu verbessern, soll dem Verein ein deutlich höherer finanzieller Zuschuss durch die Stadt Schönberg gewährt werden.

 

Beschluss

Die Stundung/Ratenzahlung der bis zum heutigen Tag fälligen Forderungen der Stadt (siehe Rechnungsstellung) an den Badeteich wird beschlossen.

Die Stundung/Ratenzahlung erfolgt entsprechend dem Wortlaut der Satzung und zunächst für das Haushaltsjahr 2010. Die Rate für das Jahr 2010 beträgt 25% von der Gesamtschuld und ist bis zum 17.06.2010 zu entrichten. Von der Erhebung von Zinsen wird abgesehen.

 

Für den Badebetrieb 2011 hat der Verein rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen der Stadtvertretung entsprechende neue Anträge vorzulegen.

 

Der Verein hat der Stadtvertretung bis zum 17.06.2010 ein Konzept vorzulegen, wie die hohen Wasserrechnungen (jährlich >< 7.000 €) reduziert werden können. Es kann nicht sein, dass die Stadt eine technische Fehlplanung, um diese handelt es sich ja wohl, auf immer finanziert.

Die Trinkwassermengen die seit 2005 jedes Jahr zugeführt werden müssen, weisen darauf hin. Die Anlage sollte selbstreinigend arbeiten. Das war u.a. eine der wichtigsten Kriterien zur Zustimmung der Stadtvertretung im Hinblick auf Unterstützung des Badeteichvereines.

 

Die Stadtvertretung geht davon aus, dass auf der Grundlage dieser Beschlüsse, zukünftig eine ordnungsgemäße wirtschaftliche Führung des Vereins erfolgen wird.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

5 Gegenstimmen

-  Enthaltungen

Reduzieren

Realisierung 2

 

 

15.02.2010  12:00:50    Lütgens-Voß, Anke  - Termin angelegt: 15.02.2010

 

22.02.2010  14:42:07    Behrens, Folke  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Karin Laskowski / Termin geändert: 26.02.2010 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

22.02.2010  14:42:20    Behrens, Folke  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

17.03.2015  07:58:50    Behrens, Folke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

17.03.2015  07:58:53    Behrens, Folke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

Reduzieren

Anlagen