04.02.2010 - 9 Außerplanmäßige Ausgaben - Wassergebühren für S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 04.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die
Stadt Schönberg bewilligt den Antrag des Vereins „Badeteich
Schönberg“ e.V. auf Stundung der Rückforderung für Wassergeld in Höhe von
12.880,67 €.
Mit
der Rückzahlung in Form einer Ratenzahlung ist zu beginnen ab: 01.03.2010.
Die
Forderung für das Jahr 2005 in Höhe von 7.793,91 € wird dem Verein
„Badeteich Schönberg“ e.V. erlassen.
Die
Stadt Schönberg beschließt, dem Verein „Badeteich Schönberg“ e.V.
die Forderung für den Anschlussbeitrag lt. Bescheid des Zweckverbandes
Grevesmühlen vom 20.11.2008 in Höhe von 3.476,18 € zu erlassen.
Die
Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.
Abstimmungsergebnis:
5
Ja-Stimmen
6
Gegenstimmen
- Enthaltungen
Es
erfolgt die Abstimmung über die Beschlüsse 2 und 3 des gemeinsamen Antrages:
Beschluss
Einem
Erlass gemeindeeigener Forderungen kann nicht zugestimmt werden.
Dem
Erlass muss eine besondere Härte zugrunde liegen.
Gem.
§ 5 der Satzung ist eine besondere Härte anzunehmen, wenn sich der Schuldner in
einer unverschuldeten Notlage befindet und zu befürchten ist, dass die
Weiterverfolgung des Anspruches zu einer Existenzgefährdung führen würde.
Der
Schuldner hat jedoch zumindest seit Jahren erhebliche Finanzprobleme, die er
seinem Vertragspartner und Gläubiger der Stadt Schönberg vorenthalten hat.
Auch
ein Erlass würde nicht ausschließen, dass der Schuldner ggf. dennoch eines Tages
beim Amtsgericht seine Insolvenz anmelden müsste.
Um
die Einnahmeseite kaufmännisch zu verbessern, soll dem Verein ein deutlich
höherer finanzieller Zuschuss durch die Stadt Schönberg gewährt werden.
Beschluss
Die
Stundung/Ratenzahlung der bis zum heutigen Tag fälligen Forderungen der Stadt
(siehe Rechnungsstellung) an den Badeteich wird beschlossen.
Die
Stundung/Ratenzahlung erfolgt entsprechend dem Wortlaut der Satzung und
zunächst für das Haushaltsjahr 2010. Die Rate für das Jahr 2010 beträgt 25% von
der Gesamtschuld und ist bis zum 17.06.2010 zu entrichten. Von der Erhebung von
Zinsen wird abgesehen.
Für
den Badebetrieb 2011 hat der Verein rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen der
Stadtvertretung entsprechende neue Anträge vorzulegen.
Der
Verein hat der Stadtvertretung bis zum 17.06.2010 ein Konzept vorzulegen, wie
die hohen Wasserrechnungen (jährlich >< 7.000 €) reduziert werden
können. Es kann nicht sein, dass die Stadt eine technische Fehlplanung, um
diese handelt es sich ja wohl, auf immer finanziert.
Die
Trinkwassermengen die seit 2005 jedes Jahr zugeführt werden müssen, weisen
darauf hin. Die Anlage sollte selbstreinigend arbeiten. Das war u.a. eine der
wichtigsten Kriterien zur Zustimmung der Stadtvertretung im Hinblick auf
Unterstützung des Badeteichvereines.
Die
Stadtvertretung geht davon aus, dass auf der Grundlage dieser Beschlüsse,
zukünftig eine ordnungsgemäße wirtschaftliche Führung des Vereins erfolgen
wird.
Abstimmungsergebnis:
6
Ja-Stimmen
5
Gegenstimmen
- Enthaltungen
Realisierung 2
15.02.2010 12:00:50 Lütgens-Voß, Anke - Termin angelegt: 15.02.2010
22.02.2010 14:42:07 Behrens, Folke - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Karin Laskowski / Termin geändert: 26.02.2010 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
22.02.2010 14:42:20 Behrens, Folke - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
17.03.2015 07:58:50 Behrens, Folke - Status auf "Geprüft" gesetzt
17.03.2015 07:58:53 Behrens, Folke - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|