25.03.2010 - 7 Bebauungsplan Nr. 22 "An der Hauptstraße und sü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Datum:
- Do., 25.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1.
Die
Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Abwägung eingegangener
Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 22. Die Stellungnahmen werden nach ihrer
Wichtung in
· Abwägungsrelevante Stellungnahmen
· Stellungnahmen mit Hinweisen und
· Stellungnahmen ohne Anregungen
gewertet.
In Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:
· zu berücksichtigende Stellungnahmen
· teilweise zu berücksichtigende
Stellungnahmen und
· nicht berücksichtigte
Stellungnahmen.
2.
Die
nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von
Bedeutung für den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Lüdersdorf in Herrnburg
sind – in der Begründung berücksichtigt.
3.
Das
Amt Schönberger Land wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange, die Anregungen erhoben haben,
von dem Ergebnis der Abwägung Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Lüdersdorf
unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4.
Die
nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme den
Verfahrensunterlagen beizufügen. Eine Genehmigung des Bebauungsplanes ist nicht
erforderlich, da er als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet
werden kann. Da das Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wurde, ist der
Flächennutzungsplan im Zuge einer Berichtigung anzupassen.
5.
Die
Abwägung zur Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Lüdersdorf
„An der Hauptstraße und südlich der Schule“ wird von der
Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).
6.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Lüdersdorf „An der Hauptstraße und
südlich der Schule“.
7.
Die
Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Lüdersdorf
„An der Hauptstraße und südlich der Schule“ wird gebilligt.
8.
Die
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Lüdersdorf „An der
Hauptstraße und südlich der Schule“ ist
nach Satzungsbeschluss rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist anzugeben, wo die Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Lüdersdorf „An der Hauptstraße und
südlich der Schule“ während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
9.
In der Bekanntmachung
der Satzung ist darauf hinweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes
ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Anlagen zur Vorlage
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