13.04.2010 - 7 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert anhand der Vorlage und der ausgelegten Pläne die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsempfehlung ausführlich. In diesem Zusammenhang wird noch einmal deutlich gemacht, dass keiner der berührten Träger öffentlicher Belange zur Inanspruchnahme der Schulkoppel im Bereich Duvennest in soweit Stellung genommen hat, dass diese Fläche zum Ausgleich anderweitiger Bauvorhaben genutzt wurde. Die für den Ausgleich erforderlichen Teilflächen sind in Landeseigentum übergegangen und entsprechend berücksichtigt. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange des Landkreises Nordwestmecklenburg (Bauaufsicht/Bauordnung sowie Untere Naturschutzbehörde) haben auf Nachfrage eine weitergehende Inanspruchnahme der Fläche für Ausgleichsmaßnahmen zugunsten anderer Bauvorhaben nicht bestätigt. Es ist somit davon auszugehen und die Abwägung einzustellen, dass der Ausgleich für den B-Plan Nr. 16 einschl. 1. Änderung durchgeführt werden kann.

 

Herr Volkmar erklärt zur Beschlussfassung seine Befangenheit und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

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Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

1.        Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Abwägung eingegangener Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16. Die Stellungnahmen werden nach ihrer Wichtung in

·       Abwägungsrelevante Stellungnahmen

·       Stellungnahmen mit Hinweisen und

·       Stellungnahmen ohne Anregungen gewertet.

In Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:

·       zu berücksichtigende Stellungnahmen

·       teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und

·       nicht berücksichtigte Stellungnahmen.

2.        Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für die  1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf in Herrnburg sind – in der Begründung berücksichtigt.

3.        Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die  Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

4.        Die nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme den Verfahrensunterlagen beizufügen. Eine Genehmigung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich, da er aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.

5.        Die Abwägung zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).

6.        Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule.

7.        Die Begründung zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule wird gebilligt.

8.        Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule ist nach Satzungsbeschluss rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist anzugeben, wo die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

9.        In der Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen

Gemäß § 24 Abs. 3 KV M-V hat Herr Volkmar weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=29418&selfaction=print