15.04.2010 - 5 98. Flächennutzungsplanänderung der Hansestadt ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 15.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt empfiehlt:
Die Stadtvertretung Dassow nimmt die Planungsabsichten der
Hansestadt Lübeck im Zusammenhang mit der 98. Änderung des
Flächennutzungsplanes nochmals zur Kenntnis.
Gleichzeitig hält die Stadt Dassow an Ihrer bereits
abgegebenen Stellungnahme in 2008 im Rahmen der Beteiligung als Träger
öffentlicher Belange fest, die weiterhin lautete:
Unter der Voraussetzung, dass die Hansestadt Lübeck den
Nachweis führt, dass negative Auswirkungen auf die Stadt Dassow einschließlich
der Ortsteile Pötenitz und Harkensee ausgeschlossen werden, hat die Stadt
Dassow keine weiteren Bedenken vorzubringen. Hierzu hat die Hansestadt Lübeck
den Nachweis zu führen, dass die vorhandene Infrastruktur der Stadt Dassow
insbesondere zwischen dem Priwall und der Bundesstraße nicht zusätzlich
belastet wird. Es ist sowohl ein verkehrstechnischer Nachweis sowie eine
FFH-Verträglichkeit unter Berücksichtigung der touristischen Entwicklung der
Stadt Dassow durchzuführen.
Gleichzeitig möchte die Stadt Dassow darauf hinweisen, dass
eine bloße Stellungnahme im Rahmen der Lübecker Entwicklungsabsichten nicht als
ausreichend geeignet erscheint. Die Stadt Dassow erarbeitet derzeit eine
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Küste Klützer Winkel und Ufer
von Dassower See und Trave (DE 2031-301)“ im Küstenbereich der Gemeinde
Stadt Dassow unter Berücksichtigung der Entwicklung in den Ortslagen Pötenitz,
Rosenhagen, Harkensee und Barendorf. Daher hält die Stadt Dassow einen
dringenden Informationsaustausch mit der Hansestadt Lübeck für erforderlich und
bittet um einen Gesprächstermin zur Darstellung der Inhalte und Ziele der FFH
Verträglichkeit.