15.04.2010 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ober erteilt Herrn Mahnel zum vorliegenden Sachverhalt Rederecht. Er erläutert noch einmal das Vorhaben des Investors, der dieses bereits zuvor in einer nichtöffentlichen Sitzung der Stadt Dassow vorgestellt hatte und Befürwortung durch die Stadt Dassow erhielt. Mit Aufstellungsbeschluss soll nun in das offizielle Verfahren eingestiegen werden. Es wird ein Lageplan der Firma vorgestellt.

Wesentlich zu klärende inhaltliche Frage ist für dieses Planvorhaben, ob eine Erweiterung für Solaranlagen über die derzeit im Flächennutzungsplan ausgewiesene bauliche Fläche hinaus möglich ist oder sich auf die dargestellte Fläche beschränken soll.

 

Es erfolgt die Empfehlung, den Beschluss wie folgt zu ergänzen:

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Beschluss

1.      Es sind Gespräche zu führen bzw. ist vertraglich festzuhalten, dass die Gewerbesteuer der Stadt Dassow zugute kommt.

2.      Die Flächeninanspruchnahme für das Vorhaben bezieht sich auf die gesamte Fläche einschl. landwirtschaftliche Flächen.

3.      Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen am südlichen Ortseingang von Wilmstorf.

4.      Die Planbereichsgrenzen sind in der beigefügten Skizze dargestellt. Die Fläche befindet sich östlich der Landesstraße. Im südlichen Bereich wird die Fläche von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt. Im nördlichen und östlichen Bereich befinden sich bereits bebaute Flächen.

5.      Planungsziel ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Fläche für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen innerhalb eines Sonstiges Sondergebietes für Regenerative Energien.

6.      Mit den grundsätzlichen Planungszielen des Vorentwurfs, Aufstellfläche für Photovoltaik-Anlagen, sind die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

7.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

8.      Die frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ist bekannt zu machen.

9.      Die Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden abzustimmen.

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Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung