15.04.2010 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 15.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ober erteilt Herrn Mahnel zum vorliegenden Sachverhalt
Rederecht. Er erläutert noch einmal das Vorhaben des Investors, der dieses
bereits zuvor in einer nichtöffentlichen Sitzung der Stadt Dassow vorgestellt
hatte und Befürwortung durch die Stadt Dassow erhielt. Mit
Aufstellungsbeschluss soll nun in das offizielle Verfahren eingestiegen werden.
Es wird ein Lageplan der Firma vorgestellt.
Wesentlich zu klärende inhaltliche Frage ist für dieses
Planvorhaben, ob eine Erweiterung für Solaranlagen über die derzeit im
Flächennutzungsplan ausgewiesene bauliche Fläche hinaus möglich ist oder sich
auf die dargestellte Fläche beschränken soll.
Es erfolgt die Empfehlung, den Beschluss wie folgt zu
ergänzen:
Beschluss
1. Es sind Gespräche zu führen bzw. ist
vertraglich festzuhalten, dass die Gewerbesteuer der Stadt Dassow zugute kommt.
2.
Die
Flächeninanspruchnahme für das Vorhaben bezieht sich auf die gesamte Fläche
einschl. landwirtschaftliche Flächen.
3.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen am südlichen
Ortseingang von Wilmstorf.
4.
Die
Planbereichsgrenzen sind in der beigefügten Skizze dargestellt. Die Fläche
befindet sich östlich der Landesstraße. Im südlichen Bereich wird die Fläche
von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt. Im nördlichen und östlichen Bereich
befinden sich bereits bebaute Flächen.
5.
Planungsziel
ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Fläche für die Errichtung von
Photovoltaik-Anlagen innerhalb eines Sonstiges Sondergebietes für Regenerative
Energien.
6.
Mit
den grundsätzlichen Planungszielen des Vorentwurfs, Aufstellfläche für
Photovoltaik-Anlagen, sind die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
7.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
8.
Die
frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
und der Öffentlichkeit ist bekannt zu machen.
9.
Die
Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden abzustimmen.